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Polizeipräsidium Offenburg

POL-OG: Lahr, Kippenheim, Ettenheim, Ringsheim - Unfälle bei Straßenglätte im Berufsverkehr

Lahr, Kippenheim, Ettenheim, Ringsheim (ots)

Straßenglätte dürfte am Montagmorgen mit verantwortlich dafür gewesen sein, dass sich überwiegend im südlichen Bereich des Polizeipräsidiums Offenburg gleich mehrere Unfällen ereignet haben. Beispielsweise rutschte in Ettenheim gegen 7:25 Uhr ein Ford auf der spiegelglatten Brücke der L103 (Rheinstraße über die B3) in die Leitplanken. Mit einem Schaden von rund 8.000 Euro musste der Fiesta abgeschleppt werden. Zu einem Unfall am Kreisverkehr Untere Hauptstraße(B3)/Keltenstraße in Kippenheim mussten Polizei und Rettungsdienst gegen 7:30 Uhr ausrücken, als eine junge Motorradfahrerin offenbar aufgrund Straßenglätte stürzte und sich leicht verletzte. Zu einem weiteren Unfall kam es gegen 7:30 Uhr auf der K 5340 zwischen Lahr und Heiligenzell. Offenbar aufgrund Straßenglätte kam ein Citroen auf der Strecke ins Schleudern und kollidierte frontal mit einem entgegenkommenden Cupra. Hierbei wurde die Citroen-Fahrerin schwer, die Cupra-Fahrerin leicht verletzt. Beide wurden durch den Rettungsdienst nach Lahr ins Klinikum gebracht. Beide Autos erlitten einen Totalschaden in Höhe von zusammen rund 50.000 Euro und mussten abgeschleppt werden. In Ringsheim war ein Rollerfahrer gegen 7:35 Uhr bei Glätte auf der nördlichen Umfahrung B3 gestürzt, was einen nachfolgenden Lkw zum Anhalten zwang. Ein nachfolgender Mercedes E-Klasse fuhr darauf dem Lastwagen auf.

Grundsätzliche Hinweise der Polizei:

   - Die richtige Bereifung (Winterreifen) und eine ausreichende 
     Profiltiefe sind bei diesen Straßenverhältnissen besonders 
     wichtig.
   - Die Fahrgeschwindigkeit ist unbedingt den Straßen- und 
     Witterungsbedingungen anzupassen. Fahren Sie daher lieber früher
     los!
   - Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit kann hierbei bedeutend zu 
     schnell sein.
   - Sicherheitsabstand einhalten und gegebenenfalls vergrößern!
   - Sicherstellen, dass das Fahrzeug frei von Eisplatten und 
     sonstigen herabfallenden Gegenständen ist, um mögliche Gefahren 
     abzuwenden.
   - Vor dem Fahrtantritt muss das Fahrzeug von Schnee und Eis 
     befreit sein.
   - Beleuchtungseinrichtungen an den Fahrzeugen prüfen.
   - Frostschutz in der Scheibenwaschflüssigkeit überprüfen.

/rs

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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