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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 230503-1: Blutproben von zwei E-Scooterfahrern entnommen

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Einer der Männer per Haftbefehl gesucht

Polizisten haben am Dienstag (2. Mai) in Bergheim und in Erftstadt zwei Personen (21, 23) auf ihren E-Scootern kontrolliert. Den 23-Jährigen nahmen die Beamten fest. Beide Beschuldigten müssen sich in einem Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.

Gegen 17 Uhr erblickten Polizisten einen E-Scooterfahrer (21) auf einem Parallelweg zur Straße 'Kölner-Hohlweg' in Niederaußem. Der junge Fahrer stoppte augenblicklich sein Fahrzeug, als er die Beamten vorbeifahren sah. Die Uniformierten wendeten ihren Streifenwagen und beabsichtigten den 21-Jährigen zu kontrollieren. Dieser fuhr mit seinem Zweirad los und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Dabei stellten die Beamten fest, dass er eine Tasche und seine Mütze wegwarf. Sie stoppten den Verdächtigen und kontrollierten ihn. In der zuvor weggeworfenen Tasche befanden sich laut ersten Erkenntnissen Cannabis, eine Feinwaage und Druckverschlussbeutel. Die Beamten stellten die Tasche samt Inhalt sicher. Sie ordneten eine Blutprobe an, die ein Arzt auf einer Polizeiwache entnahm. Mit dem Einverständnis, des nunmehr Beschuldigten, durchsuchten Beamte dessen Wohnräume nach weiteren Betäubungsmitteln. Kriminalpolizisten haben die Ermittlungen zur Sache bereits aufgenommen.

Auf der Straße "Am Böttchen" in Erftstadt kontrollierten Polizisten gegen 23 Uhr einen 23-Jährigen auf seinem E-Scooter. Ein Drogenvortest zeigte ein positives Ergebnis auf Cannabis. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an. Zudem stellten sie fest, dass gegen den Beschuldigten ein offener Haftbefehl vorliegt. Die Polizisten brachten den Mann in ein Polizeigewahrsam. Derzeit wird geprüft, ob der 23-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wird.

E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, bei deren Nutzung die gleichen Regeln bezüglich des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums gelten, wie bei anderen Kraftfahrzeugen, beispielsweise dem Auto. Das Führen von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen führt daher in der Regel zu entsprechenden Ermittlungsverfahren. (hw)

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