Der Wolfsbeschluss bedeutet jetzt nicht "Feuer frei"
Straubing (ots) - Die Aufnahme ins Jagdrecht bedeutet ausdrücklich kein "Feuer frei" auf den Wolf. Er darf auch in Zukunft nicht beliebig bejagt werden. Es gibt ein klares Regelwerk mit Schonzeiten, Abschussplänen, Zuständigkeiten und Kontrollen.Ziel ist nicht, den Wolf auszurotten, sondern Problemtiere entnehmen zu können, bevor es zu weiteren Konflikten kommt. Und die Gesellschaft womöglich gar nicht mehr bereit ...