Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Digital Services Act: Neuer Leitfaden erklärt Verbraucherrechte
Der Digital Services Act (DSA) gilt seit Februar 2024 vollumfänglich in der gesamten Europäischen Union. Dennoch wissen viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht, welche Rechte ihnen die Verordnung im Alltag verschafft. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat deshalb einen leicht verständlichen Online-Leitfaden veröffentlicht, der die wichtigsten Regelungen erklärt.
Vorschriften für Plattformbetreiber wie Facebook, Amazon, Google und Co.
Ob gelöschter Social-Media-Beitrag, gesperrtes Nutzerkonto oder undurchsichtige Werbung – viele Verbraucher kennen solche Situationen aus ihrem digitalen Alltag.
Seit Februar 2024 gelten die Vorschriften des Digital Services Act (DSA) in der gesamten Europäischen Union für Anbieter digitaler Dienste, etwa soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder TikTok, Online-Marktplätze wie Amazon, Zalando oder Booking.com sowie Suchmaschinen wie Google oder Bing.
Ziel der EU-Verordnung ist es, den digitalen Raum sicherer, transparenter und fairer zu gestalten.
Konkrete Regeln für die Anbieter
Mit dem DSA wurden Verbraucherrechte in mehreren Bereichen gestärkt. Plattformen müssen Entscheidungen über die Löschung von Inhalten oder die Sperrung von Nutzerkonten nachvollziehbar begründen können.
Darüber hinaus müssen Plattformen deutlich kennzeichnen, wenn es sich um Werbung handelt. Sie müssen außerdem Informationen darüber bereitstellen, wer die Werbung bezahlt hat und warum sie einem Nutzer angezeigt wird.
Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung Online-Marktplätze dazu, ihre Händler sorgfältiger zu überprüfen, um den Verkauf illegaler oder gefährlicher Produkte zu erschweren.
Zudem erhalten Verbraucher bessere Möglichkeiten, rechtswidrige Inhalte oder betrügerische Angebote zu melden und Entscheidungen von Plattformen überprüfen zu lassen.
Der DSA verbietet außerdem bestimmte manipulative Gestaltungsmuster ("Dark Patterns"). Beispiele sind irreführende oder manipulativ eingesetzte Hinweise, etwa wenn durch Aussagen wie „Nur noch ein Zimmer verfügbar“ künstlicher Kaufdruck erzeugt wird.
Durchgreifen der EU-Kommission
Der DSA wird inzwischen von der Europäischen Kommission aktiv durchgesetzt. So hat die Kommission bereits mehrere Verfahren gegen große Online-Plattformen eingeleitet. Dazu zählen unter anderem Verfahren gegen TikTok und Temu wegen des Verdachts, gegen Vorschriften des DSA verstoßen zu haben.
Wo Verbraucher Hilfe finden
Der neue Leitfaden zeigt auf, an welche Stellen sich Verbraucher bei Problemen wenden können. Dazu gehören die internen Beschwerdeverfahren der Plattformen, unabhängige Streitbeilegungsstellen sowie zuständige Aufsichtsbehörden. Außerdem wird die Rolle der sogenannten Trusted Flagger erklärt – zertifizierter Organisationen, deren Hinweise auf rechtswidrige Inhalte von Plattformen vorrangig bearbeitet werden müssen.
Mit dem Online-Leitfaden möchte das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte im digitalen Alltag kennen und wirksam nutzen können.
Ihr Kontakt für Presseanfragen: Peter J. Koop
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