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Ausverkauft verkauft sich gut: ZEV fordert Preisdeckel für den Ticketzweitmarkt
Ausverkauft verkauft sich gut
ZEV fordert Preisdeckel für Ticketzweitmarkt
Sonntagmorgen. Der Bäcker öffnet um sieben. Um zehn nach sieben sind alle Brötchen weg. Nicht ausverkauft, sondern aufgekauft. Von Bernd. Dem Typen, der immer eine Geschäftsidee wittert. Während die Nachbarschaft noch den Kaffee aufsetzt, steht er bereits gegenüber der Bäckerei hinter seinem Tapeziertisch und verkauft besagte Brötchen – für happige fünf Euro pro Stück. Absurd? Natürlich. Die meisten würden den selbsternannten Backwarenverkäufer für verrückt erklären und ihr Frühstück woanders kaufen. Steigt Bernd nun aber von Brötchen auf Tickets um, sieht die Sache plötzlich ganz anders aus. Je begehrter die Veranstaltung, desto lukrativer das Geschäft. Denn anders als beim Frühstück gibt es fürs Lieblingskonzert, das Pokalfinale oder das Festival des Jahres meist keinen Ersatz. Wer dabei sein möchte, zahlt auf dem Zweitmarkt dann auch für den Umweg über Bernds Tapeziertisch.
Die Frage ist nur: Muss das so sein?
Der Ticketzweitmarkt war nie dafür gedacht, Menschen wie Bernd reich zu machen. Im Gegenteil: Ursprünglich sollte er den Fans helfen. Wer krank wird oder kurzfristig verhindert ist, verkauft seine Eintrittskarte einfach weiter. Der nächste freut sich. Also eigentlich eine Win-win-Situation. Doch seit einigen Jahren hat sich dieses Gleichgewicht verschoben. Denn heute konkurrieren Fans immer häufiger nicht mehr mit anderen Fans, sondern mit Menschen, die nie vorhatten, selbst zum Konzert oder ins Stadion zu gehen. Sie kaufen große Mengen an Tickets – häufig sogar automatisiert mithilfe von Bots – um sie später mit teils schwindelerregenden Aufschlägen weiterzuverkaufen.
„Je weniger Tickets regulär verfügbar sind, desto größer wird der Druck auf Verbraucher, überteuerte Angebote auf dem Zweitmarkt zu akzeptieren,“ betont Jakob Thevis, Jurist und stellvertretender Vorstand des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV). „Genau davon lebt dieses Geschäftsmodell.“
Wie schnell man auch ungewollt an Bernds Tapeziertisch landet, zeigt der reale Fall von Lisa. Als sie „Toten Hosen Tickets“ bei Google eintippte, glaubte sie, nur noch wenige Klicks vom Konzert entfernt zu sein. Tatsächlich befand sie sich aber auf einem Ticketsuchportal. Für Eintrittskarten, die beim Veranstalter rund 90 Euro kosteten, wurden plötzlich 227 Euro verlangt. Als Lisa den Kauf stornieren wollte, sollte sie dafür rund 350 Euro Gebühr zahlen.
Diese Summe erschreckt. Aber nicht mehr als die Tatsache, dass Lisa lange gar nicht wusste, wer ihr dieses Ticket eigentlich verkaufen wollte. Wer nach einer Band googelt, sucht in der Regel keinen Zwischenhändler. Er sucht die Band. Dazwischen liegen heute jedoch bezahlte Anzeigen, Suchportale, Ticketbörsen und Plattformen. Für Verbraucher wirkt vieles davon wie aus einem Guss. Tatsächlich gelten jedoch oft völlig unterschiedliche Regeln. Auch diese Intransparenz macht Bernds Geschäftsmodell so erfolgreich. Je schwieriger zu erkennen ist, wer tatsächlich verkauft, desto leichter bleibt unklar, wer am Ende die Verantwortung trägt. Deshalb fordert das ZEV keine komplizierten Warnhinweise. Sondern etwas viel Einfacheres: Transparenz. Wer Tickets verkauft, muss als Verkäufer erkennbar sein. Und wer Eintrittskarten weiterverkauft, soll offenlegen, was sie ursprünglich gekostet haben, und welche Einschränkungen gelten.
„Der Ticketmarkt ist für Verbraucher immer schwerer zu durchschauen. Solange nicht klar erkennbar ist, wer welche Rolle spielt und auf welcher Grundlage ein Ticket angeboten wird, können Käufer Chancen und Risiken kaum gegeneinander abwägen,“ erklärt Thevis. „Mehr Transparenz wird die Preise nicht automatisch senken. Sie macht es aber deutlich schwerer, mit Intransparenz Geld zu verdienen.“
Doch Bernd wäre nicht Bernd, wenn das schon alles wäre. Mittlerweile werden teilweise schon Eintrittskarten angeboten, obwohl der offizielle Vorverkauf noch gar nicht begonnen hat, sogenannte Leerverkäufe. Eigentlich ein verrückter Gedanke. Bernd verkauft dann nicht einmal mehr Tickets. Er verkauft die Hoffnung, später vielleicht welche zu bekommen. Für viele Käufer ist dieser Unterschied aber kaum erkennbar. Sie bestellen in dem Glauben, die Tickets sicher zu haben.
Und selbst wenn am Ende tatsächlich eine Eintrittskarte geliefert wird, ist die Geschichte oft noch nicht vorbei. Denn viele Veranstalter haben das Problem erkannt und versuchen dem Ganzen mit personalisierten Tickets entgegenzuwirken. In der Theorie klingt das gut, doch in der Praxis trifft das häufig erstmal die Falschen. Wer über die falsche Plattform gekauft hat, erfährt mitunter erst am Einlass, dass die Eintrittskarte gar nicht auf den eigenen Namen ausgestellt ist. Und dann bleibt die Hallentür zu. Zu allem Übel sind dann auch Hotelkosten, Bahnfahrt sowie Urlaubstag vergeblich investiert. Und während Lisa vor der Tür steht, verkauft Bernd schon längst vor der nächsten Halle.
Wie also nimmt man Bernd den Tapeziertisch wieder weg?
Am Ende läuft für Bernd alles auf eine einzige Rechnung hinaus: Lohnt sich sein Tapeziertisch noch? Eindeutig ja. Und solange sich ausverkaufte Konzerte in bare Münze verwandeln lassen, bleibt Bernds Geschäftsmodell attraktiv. Die Leidtragenden sind am Ende oft Menschen wie Lisa. Deshalb fordert das ZEV: Eintrittskarten sollen grundsätzlich nicht teurer weiterverkauft werden dürfen als zum Originalpreis. Wer kurzfristig verhindert ist, soll sein Ticket weitergeben können. Spekulation mit der Vorfreude anderer soll sich dagegen nicht mehr lohnen.
Klingt zu schön, um wahr zu sein? Nicht unbedingt. Ein Blick nach Frankreich zeigt: Der Ticketzweitmarkt lässt sich begrenzen, ohne ihn abzuschaffen. Dort ist der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne Zustimmung der Veranstalter bereits verboten. Private Weitergaben bleiben weiterhin möglich.
In Deutschland ist Bernds Geschäftsmodell dagegen noch immer erstaunlich selbstverständlich. Vor der Bäckerei hätte er mit seinem Tapeziertisch keine Chance. Vor der Konzerthalle wundert sich längst kaum noch jemand über ihn.
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