Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Nicht im Lieferumfang enthalten: Verantwortung
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Ab dem 1. Juli 2026 will die EU die Spielregeln des grenzüberschreitenden Online-Handels neu ordnen. Wie nötig das ist, zeigt die Beratungspraxis des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV). Denn viele Verbraucher merken erst dann, wo ihre vermeintlich europäische Bestellung tatsächlich herkommt, wenn etwas schiefläuft: Die Rücksendung soll nach China gehen oder auf Beschwerden reagiert niemand. Für die europäischen Verbraucherschützer geht es deshalb um deutlich mehr als die neue Gebühr.
Ab Mitte kommender Woche erhebt die Europäische Union für viele Pakete aus Nicht-EU-Ländern eine neue Zollpauschale. Bislang galt für Waren im Wert von bis zu 150 Euro eine Zollbefreiung. Ab dem 1. Juli greift nun eine neue Übergangsregelung. Pro Warenkategorie werden künftig drei Euro fällig. Das Ziel? Die neue Regelung soll den rasant wachsenden Online-Handel aus Drittstaaten besser kontrollierbar machen und für gleiche Spielregeln sorgen – unabhängig davon, ob ein Händler inner- oder außerhalb der Europäischen Union sitzt.
Dass Veränderungen dringend notwendig sind, belegen Zahlen der Europäischen Kommission: Im Jahr 2025 wurden rund 5,8 Milliarden Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro in die Europäische Union eingeführt. Umgerechnet sind das knapp 16 Millionen Sendungen – jeden Tag. Eine Zahl, die in den vergangenen Jahren rasant gestiegen ist und Zollbehörden, Marktüberwachung sowie Verbraucherschutz vor immense Herausforderungen stellt.
Anders als klassische Containerimporte erreichen viele Waren die Europäische Union heute als einzelne Paketsendungen. Das erschwert nicht nur die Zollabwicklung. Auch die Marktüberwachung stößt an Grenzen. Wird ein fehlerhaftes Produkt in einem Container entdeckt, lässt sich die gesamte Lieferung kontrollieren. Bei Millionen einzelner Pakete ist das deutlich schwieriger.
Wer Waren in großem Stil in die Europäische Union verkauft, darf sich nicht hinter der schieren Menge verstecken", erklärt Nadine Heselhaus, Bundestagsabgeordnete (SPD) und stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV). „Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf sichere Produkte und klare Ansprechpartner – unabhängig davon, woher die Ware kommt."
Wenn die Rücksendung zur Fernreise wird
Die Paketflut hat viele Gesichter. Das Sommerkleid für den Urlaub, die Handyhülle für drei Euro oder das Ersatzteil für die Kaffeemaschine: Für viele gehören Bestellungen bei den großen chinesischen Onlineplattformen längst zum Alltag. Die günstigen Preise machen die Angebote attraktiv. Dass dieser Markt boomt, zeigt auch der erst kürzlich veröffentlichte Konsumindex.
Doch nicht jedes Schnäppchen hält, was die Produktbeschreibung verspricht. Immer wieder warnen Behörden vor mangelhaften Produkten – von durchschmorenden Ladekabeln über schadstoffbelastetes Spielzeug bis hin zu Heizsohlen, deren Akkus bei Benutzung Feuer fangen können. Die Folgen zeigen sich jedoch nicht nur bei der Marktüberwachung. Auch Verbraucher bekommen die Strukturen hinter vielen Billigimporten häufig erst dann zu spüren, wenn etwas schiefläuft.
Das Kleid sieht anders aus als auf den Produktfotos, die Reklamation bleibt unbeantwortet oder die Rücksendung nach China kostet mehr als die Ware selbst. Mit solchen Fällen wenden sich regelmäßig Verbraucher an das ZEV. Oft wird erst im Problemfall deutlich, wie kompliziert die Durchsetzung von Ansprüchen außerhalb der Europäischen Union sein kann.
Besonders häufig zeigt sich das beim sogenannten Dropshipping. Verbraucher bestellen bei einem Online-Händler, der laut Impressum in der EU sitzt. Der Online-Shop wirkt deutsch oder europäisch, versendet wird die Ware jedoch direkt aus einem Drittstaat. Meist fällt das erst auf, wenn die Lieferung ungewöhnlich lange dauert oder eine Rücksendung erforderlich wird. Nicht selten stehen Verbraucher dann aber plötzlich allein da. Händler, Plattformen und Lieferdienste verweisen aufeinander, Zuständigkeiten bleiben unklar und Betroffene werden sprichwörtlich von Pontius zu Pilatus geschickt. Selbst wer sich dann für eine Rücksendung entscheidet, steht vor dem nächsten Problem: Häufig soll das Paket zurück nach China. Die Versandkosten übersteigen dabei nicht selten den Wert des gekauften Artikels.
„Die drei Euro werden die Probleme nicht lösen", betont Heselhaus. „Für Verbraucher muss am Ende klar sein, wer verantwortlich ist, wenn etwas schiefläuft. Genau daran fehlt es heute noch viel zu oft."
Drei Euro als Zwischenlösung
Die Europäische Union arbeitet deshalb bereits an einer deutlich umfassenderen Reform des Zollsystems. Geplant ist unter anderem, Online-Marktplätze stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Fokus verschiebt sich damit von der einzelnen Bestellung auf die Strukturen dahinter. Ziel ist es, gleiche Spielregeln für europäische Händler und Anbieter aus Drittstaaten zu schaffen, die Kontrolle von Warenströmen zu verbessern und Verantwortlichkeiten klarer zu regeln.
Bis Mitte 2028 soll die bisherige 150-Euro-Freigrenze vollständig entfallen. Die neue Zollpauschale soll die Zeit bis dahin überbrücken und gleichzeitig die Zollbehörden entlasten. Denn Millionen Einzelsendungen individuell zu bewerten, wäre in der Praxis kaum zu bewältigen.
„Wer in Europa verkauft und Geld verdient, darf Verantwortung nicht wie einen optionalen Lieferbestandteil behandeln", schlussfolgert Heselhaus. "Der Online-Handel hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Jetzt müssen die Regeln Schritt halten."
Probleme mit einer Bestellung aus dem europäischen Ausland?
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland kostenlos bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit Unternehmen innerhalb Europas. Gemeinsam mit den weiteren Europäischen Verbraucherzentren hilft es dabei, Verbraucherrechte über Ländergrenzen hinweg durchzusetzen. Träger des EVZ ist das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV).
Ihr Kontakt für Presseanfragen: Maren Dopp
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl T +49 (0) 78 51.991 48-40 presse@evz.de | www.evz.de
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