Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Wenn die Zukunft teuer wird: Versteckte Kosten bei Online-Horoskopen
„Das Universum hält heute eine besondere Botschaft für Sie bereit.“ Mit Sätzen wie diesem werben Online-Horoskopdienste um Aufmerksamkeit im Internet. Die Ansprache wirkt persönlich und dringend zugleich. Doch Nutzer stoßen nicht nur auf „verborgene Energie“ und „kosmische Chancen“, sondern auch auf „schwarze Löcher“. Viele sind überrascht, dass sie auf diesen Seiten teure Abonnements abgeschlossen haben sollen. Nicht selten erfahren Sie davon erst durch Zahlungsaufforderungen oder Inkassoschreiben.
Erste Beschwerden über die Betreiber der Webseiten liegen dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) und anderen Verbraucherschutzorganisationen vor – nicht nur in Deutschland.
Verbraucherschützer warnen vor verstecktem Horoskop-Abonnement
Dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren liegen aktuell Beschwerden über unterschiedliche Webseiten vor. Ein beliebtes Spiel der Anbieter: Regelmäßig gehen neue Seiten online, während alte nicht mehr aufrufbar sind. Die Betroffenen berichten, sie hätten aus ihrer Sicht kostenlose oder nur testweise Horoskopangebote genutzt und später hohe Rechnungen oder Inkassobriefe erhalten. Als Anbieter taucht dabei immer wieder ein seit Januar 2026 in London registriertes Unternehmen auf, aber auch Webseiten-Betreiber aus den USA. Die Masche funktioniert immer wieder und lässt Verbraucher ratlos zurück.
Gerade bei Online-Angeboten stelle sich häufig die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. So muss nach EU-Recht vor allem klar erkennbar sein, wenn durch einen Klick eine Zahlungspflicht entsteht. Genau hinschauen sollte man aber auch an anderer Stelle, wie etwa dem Inkasso.
„Ein Inkassoschreiben bedeutet nicht automatisch, dass eine Forderung berechtigt ist“, betont Sabine Blanke, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland. Ihre Erfahrung zeige eher, dass Forderungen nicht selten überhöht seien oder dass es keine Rechtsgrundlage für die Forderung gebe.
So sollten Betroffene auf Inkassoschreiben reagieren
Wer eine unerwartete Rechnung oder ein Inkassoschreiben wegen eines angeblichen Horoskop-Abos erhält, sollte nicht vorschnell zahlen. „Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen“, rät Blanke. „Statt aus Angst oder Unsicherheit zu zahlen, gilt es erst einmal, alles sorgfältig zu prüfen.“
Betroffene sollten Unterlagen und Screenshots sichern, auch wenn sie die Horoskop-Seite tatsächlich besucht haben oder nach dem Inkassounternehmen recherchieren. Ein Inkassobüro muss im Rechtsdienstleistungsregister stehen, um tätig werden zu dürfen. Wer eine Forderung für ungerechtfertigt hält oder Fehler findet, sollte unbedingt schriftlich widersprechen.
Von einer Kontaktaufnahme per Telefon rät das EVZ ab. Das Personal der Inkassounternehmen ist darauf geschult, Druck auf die vermeintlichen Schuldner auszuüben und sie zur Zahlung zu bewegen, selbst dann, wenn es dafür keine rechtliche Grundlage gibt. Auch Angebote zur Ratenzahlung sollten abgelehnt werden.
Wer die Angelegenheit nicht selbst lösen kann oder unsicher ist, nutzt am besten eine unabhängige Rechtsberatung, wie sie beispielsweise auch das EVZ kostenlos anbietet. Die Juristen können das Inkassoschreiben korrekt einordnen, Ängste nehmen und erklären, was zu tun ist.
Sensible Daten sollten Sie schützen
Viele Horoskop- und Wahrsageseiten verlangen persönliche Informationen wie Geburtsdaten, E-Mail-Adressen oder Zahlungsdaten. Das EVZ Deutschland rät dazu, sensible Daten nur sparsam weiterzugeben und unbekannten Anbietern kritisch zu begegnen.
Weitere Informationen zu fragwürdigen Online-Angeboten, Abofallen und unseriösen Inkassoschreiben bietet das EVZ auf seiner Website.
Sie sind betroffen? - Das EVZ hilft kostenlos
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Deutschland kostenlos bei grenzüberschreitenden Fragen und löst Probleme mit Unternehmen aus dem europäischen Ausland. Das EVZ ist Teil des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren und wird durch die Europäische Kommission und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanziell unterstützt. Träger des EVZ ist der deutsch-französische Verein Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. mit Sitz in Kehl.
Ansprechpartnerin für die Presse: Anna Maria Brünke
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