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Mehr Transparenz bei Ferienunterkünften: Neue EU-Regeln können das Angebot in Urlaubsorten verändern

Mehr Transparenz bei Ferienunterkünften: Neue EU-Regeln können das Angebot in Urlaubsorten verändern
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Ab dem 20. Mai 2026 gilt in ganz Europa die EU-Verordnung 2024/1028 zu Kurzzeitvermietungen über Buchungsplattformen. Sie schafft einen einheitlichen technischen Rahmen für Registrierungssysteme und den Datenaustausch zwischen Plattformen und Behörden.

Für Reisende ändern sich die Buchungsregeln grundsätzlich nicht. In stark regulierten Regionen kann es jedoch zum Start der Reisesaison zu verstärkten Kontrollen kommen. Dadurch können Inserate ohne gültige Registrierung von Plattformen deaktiviert werden.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, was dahintersteckt.

Was regelt die EU-Verordnung?

Die EU führt keine einheitliche Registrierungspflicht für Ferienwohnungen ein. Ob eine Unterkunft registriert werden muss, bestimmen weiterhin nationale, regionale oder kommunale Vorschriften.

Neu ist:

  • Jeder Mitgliedstaat muss eine zentrale digitale Zugangsstelle einrichten, über die Plattformen standardisierte Buchungsdaten an Behörden übermitteln können.
  • Registrierungssysteme müssen, sofern sie bestehen, nach einheitlichen EU-Standards funktionieren.

Dadurch können Behörden bestehende, nationale Regeln für Kurzzeitvermietungen deutlich einfacher kontrollieren und Inserate eindeutig einer registrierten Unterkunft zuordnen.

Welche Auswirkungen kann das für Reisende zur Urlaubszeit haben?

Dort, wo es bereits strenge Vorgaben für Ferienwohnungen gibt, erhalten Behörden und Plattformen bessere technische Möglichkeiten, diese auch durchzusetzen. Je nach Region kann es deshalb vorkommen, dass Inserate ohne gültige Registrierungsnummer deaktiviert werden.

Positiv für Reisende: Ordnungsgemäß registrierte Angebote sind leichter erkennbar und es wird mehr Transparenz im Markt hergestellt.

Solche landesweiten Registrierungssysteme bestehen bereits in beliebten Urlaubsländern wie z. B. Spanien, Italien und Griechenland.

In Deutschland gibt es dagegen bislang vor allem kommunale Regelungen, insbesondere um Zweckentfremdung zu untersagen. Ein einheitliches nationales Registrierungssystem besteht derzeit nicht.

Was bedeutet das für bereits gebuchte Ferienwohnungen?

Auch bereits gebuchte Reisen können in Einzelfällen betroffen sein – abhängig von lokalen Vorschriften und deren Durchsetzung.

Folgende Szenarien sind möglich:

Unterkunft bleibt wie gebucht bestehen

Hat der Vermieter alle Vorgaben erfüllt oder gibt es vor Ort keine Registrierungspflicht, ändert sich für Gäste nichts.

Inserat wird deaktiviert oder Buchung storniert

Fehlt eine vorgeschriebene Registrierungsnummer, können Plattformen Inserate sperren oder Vermieter müssen Buchungen infolge behördlicher Vorgaben stornieren, falls sich ein rechtmäßiger Zustand nicht herstellen lässt. Gäste müssen sich dann gegebenenfalls eine Ersatzunterkunft suchen. Welche Rechte Urlaubern in diesem Fall zustehen, richtet sich nach der konkreten Buchungssituation. Betroffene sollten sich rechtlichen Rat holen.

Tipps für Reisende mit bestehender Buchung

  • Prüfen Sie, ob die Buchung weiterhin im System der Plattform sichtbar ist.
  • Achten Sie darauf, ob das Inserat aktuell wirkt und Bewertungen vorliegen.
  • Sofern vorgeschrieben: Ist eine Registrierungsnummer angegeben?
  • Prüfen Sie die Stornierungsbedingungen und kontaktieren Sie bei Unsicherheiten den Vermieter.

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Peter J. Koop

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
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T +49 (0) 78 51.991 48-30

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Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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