Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Todesfall im Ausland: Wichtige Informationen für Angehörige
Todesfall im Ausland: Wichtige Informationen für Angehörige
Ein plötzlicher Todesfall im Ausland – etwa durch einen Unfall während einer Reise – stellt Angehörige vor eine besondere Herausforderung. Neben der Trauer müssen sie in diesen Situationen innerhalb kurzer Zeit weitreichende organisatorische und kostspielige Entscheidungen treffen, etwa zur Überführung oder Bestattung. Gleichzeitig sehen sie sich mit rechtlichen Vorgaben konfrontiert, die sich von Land zu Land unterscheiden. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt in einem neuen Webartikel einen Überblick über die wichtigsten Schritte und Rahmenbedingungen bei Todesfällen im EU-Ausland.
Was ist im Todesfall im EU-Ausland zu tun?
Kommt es zu einem unerwarteten Todesfall im Ausland, stehen Angehörige unter Schock – gleichzeitig sind rasche Entscheidungen erforderlich. Gerade in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug können Betroffene sich schnell hilflos fühlen. In diesen Situationen sollten sie die nächstgelegenen deutschen Auslandsvertretungen kontaktieren.
Neben ersten Schritten steht die weitaus größere Entscheidung an, wenn es darum geht, eine Rückführung nach Deutschland zu veranlassen oder eine Bestattung vor Ort zu organisieren. Bei einer Rückführung ist grundsätzlich zwischen einer Überführung im Sarg oder als Urne zu unterscheiden. Hier gelten je nach Transportweg (Land oder Luft) unterschiedliche rechtliche und organisatorische Vorgaben.
Ebenso kann vor dem Tod der ausdrückliche Wunsch bestehen, aus persönlichen oder finanziellen Gründen im Ausland bestattet zu werden. Um im Ernstfall die Wünsche der verstorbenen Person berücksichtigen zu können, empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu informieren und Rat zu suchen.
Ist eine Bestattung im Ausland tatsächlich günstiger?
Für manche Menschen spielt auch der Kostenaspekt eine Rolle bei ihrer Entscheidung. Tatsächlich können Beisetzungs- und Grabgebühren in einigen EU-Ländern niedriger ausfallen als in Deutschland. Allerdings greift dieser Vergleich häufig zu kurz.
Verstirbt eine Person in Deutschland, die den ausdrücklichen Wunsch hat, sich im Ausland bestatten zu lassen, entstehen zusätzliche Kosten für die Überführung. Diese können schnell mehrere Tausend Euro betragen. Zu den Kostenfaktoren zählen unter anderem:
- Bestattungsform (Sarg oder Urne)
- Kosten der Überführung an sich (Land- oder Luftweg)
- Leistungen von Bestattungsunternehmen im In- und Ausland
- Behördengebühren
- Übersetzungen und Beglaubigungen
Empfehlung des EVZ: Bevor eine Entscheidung fällt, sollten sämtliche Kosten transparent erfasst und sorgfältig verglichen werden.
Worauf ist bei Verträgen mit Bestattern im Ausland zu achten?
Wie bei anderen Verträgen auch, ist bei Bestattungen im Ausland ein genauer Blick in das Kleingedruckte wichtig. Wesentlich ist ein klar strukturierter und transparenter Kostenvoranschlag, der alle Leistungen nachvollziehbar ausweist. Bei sprachlichen Unsicherheiten können Betroffene um eine englische Version bitten oder eine Übersetzung anfertigen lassen.
So sollte beispielsweise geprüft werden, ob der Leistungsumfang den eigenen Bedürfnissen sowie dem realistisch leistbaren Aufwand für die Instandhaltung des Grabes entspricht. Insbesondere bei großen Entfernungen zum Bestattungsort kann es für Angehörige sinnvoll sein, diese Aspekte zu berücksichtigen. Darunter zählen beispielsweise die Ruhefrist oder die Pflichten zur Pflege der Grabstelle.
An wen können sich Betroffene wenden?
Je nach persönlicher Situation und Anliegen können sich Betroffene an Versicherungen oder spezialisierte Bestattungsinstitute wenden und sich über Vorgaben im spezifischen Land informieren. Eine frühe Vorsorge kann Angehörige emotional entlasten. Mit einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholschutz oder einer Sterbegeldversicherung lassen sich bestimmte Ereignisse absichern.
Im Akutfall stehen verschiedene Stellen unterstützend zur Seite. Vor Ort im Ausland helfen in der Regel Botschaften und Konsulate bei der Orientierung und Behördengängen.
Lokale Ansprechpartner spielen insbesondere eine wichtige Rolle, wenn es um kulturelle und religiöse Gepflogenheiten geht. Ein Bestattungsinstitut vor Ort kann hier nicht nur bei organisatorischen und rechtlichen Fragen unterstützen, sondern auch sicherstellen, dass die Bestattung den regionalen Traditionen entspricht.
Ihr Kontakt für Presseanfragen: Inga Esch
__________________________________________________________
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl T +49 (0) 78 51.991 48-50
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.