Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Wenn der Online-Check-in zum Abo wird
Zwischen Komfort und Kontrollverlust:
Wenn der Online-Check-in zum Abo wird
EVZ geht von hoher Dunkelziffer aus
Online einchecken, Sitzplatz wählen, Bordkarte erhalten – diese Schritte gehören für viele Reisende heute selbstverständlich zur Flugvorbereitung. Zunehmend werden sie jedoch nicht mehr direkt über die Airline erledigt, sondern über externe Dienstleister. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland beobachtet: Für Nutzer ist dabei häufig nicht klar erkennbar, mit wem sie es tatsächlich zu tun haben – und ob sie gerade lediglich einen Einzelservice nutzen oder ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen.
Der günstige Einstieg – und was daraus werden kann
Drittanbieter übernehmen den Online-Check-in, reservieren Sitzplätze oder stellen Bordkarten bereit. Beworben werden diese Angebote oft als einfache Zusatzleistungen für gerade einmal einen Euro. Doch die vermeintliche Einzelleistung entpuppt sich nicht selten als „Türöffner“: Wer zustimmt, schließt damit möglicherweise zusätzliche Leistungen oder ein Abonnement ab.
In einigen Fällen werden wenige Tage später deutlich höhere Beträge – etwa rund 79 Euro – abgebucht. Gleichzeitig berichten Verbraucher, dass die Dienstleistung trotz dieser Zusatzkosten nicht wie erwartet erbracht wird oder sogar ganz ausbleibt. Doch auch unabhängig davon gilt: „Sobald aus einem Euro plötzlich 79 Euro werden, ist die Kosten- und Vertragsinformation für Verbraucher offensichtlich nicht klar genug“, betont Malina Garcia, Juristin beim EVZ.
Warum viele Fälle gar nicht beim EVZ landen
Dem Europäischen Verbraucherzentrum liegen zahlreiche Beschwerden zu solchen Konstellationen vor. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen dürfte jedoch deutlich höher liegen. Denn viele Verbraucher versuchen zunächst, das Problem selbst zu klären – und schließen den Vorgang dann frühzeitig ab.
„Unternehmen reagieren auf direkte Beschwerden häufig mit Teil-Erstattungen und bieten an, das Abonnement zu beenden“, erklärt Garcia. „Für Betroffene ist das oft entscheidend – sie wollen vor allem aus der laufenden Verpflichtung heraus. Dass dabei unter Umständen nicht der gesamte Betrag zurückgeholt wird, tritt in den Hintergrund.“ Wie häufig Fälle auf diese Weise abgeschlossen werden, lässt sich leider nicht beziffern.
Wenn Zuständigkeiten unklar werden
Neben den finanziellen Folgen ergeben sich auch praktische Probleme. Viele Verbraucher gehen davon aus, den Online-Check-in direkt über die Airline vorgenommen zu haben. Dass ein externer Dienstleister zwischengeschaltet ist, wird oft erst dann deutlich, wenn zusätzliche Beträge abgebucht werden. Besonders bei der Nutzung über das Smartphone sind Hinweise zum tatsächlichen Vertragspartner, zu Kosten oder zur Laufzeit häufig nur schwer auffindbar oder nicht vollständig dargestellt. Dabei gilt eigentlich: „Wer Geld verlangt, muss den vollständigen Betrag beim Bestellbutton unmissverständlich deutlich machen“, betont Garcia.
Praktische Nachteile im Reisealltag
Unabhängig von dieser rechtlichen Frage zeigen sich für Verbraucher aber auch ganz praktische Nachteile – etwa bei verschobenen Flugzeiten, neu vergebenen Sitzplätzen oder einem später öffnenden Check-in. Wer direkt mit der Airline verbunden ist, erhält solche Informationen in der Regel unmittelbar, etwa über die App oder per Mail. Wer den Vorgang über einen Drittanbieter abgewickelt hat, muss Informationen oft selbstständig und über Umwege suchen.
„Solange im Ablauf alles glattläuft, fällt der Unterschied kaum auf“, sagt Garcia. „Aber im Problemfall ist der direkte Draht zur Airline Gold wert.“
Transparenz bleibt der zentrale Punkt
Aus Sicht des EVZ liegt das Problem weniger in einzelnen Klicks als in fehlender Transparenz: Wer einen Online-Check-in anbietet, muss klar und verständlich machen, mit wem ein Vertrag zustande kommt, welche Kosten entstehen und ob ein Abonnement abgeschlossen wird. Gerade bei digitalen Buchungsprozessen und auf mobilen Endgeräten ist das entscheidend.
Warum Orientierung über Bewertungen schwierig ist
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Selbst wer misstrauisch wird und sich vor oder nach der Buchung orientieren möchte, stößt schnell an Grenzen. Auf namhaften Bewertungsplattformen finden sich teils sehr unterschiedliche Profile zu identischen Anbietern – teilweise mit nur leicht abweichenden Schreibweisen. Für Verbraucher ist dann kaum nachvollziehbar, welche Bewertungen tatsächlich zu welchem Anbieter gehören und wie verlässlich sie sind.
Worauf es beim Online-Check-in ankommt
Wer den Online-Check-in nutzt, sollte sich einen Moment Zeit nehmen, vor allem wenn der Vorgang nicht direkt über die Airline läuft. Vor dem Klick prüfen, wer den Service anbietet.
Der Name der Airline allein reicht nicht – entscheidend ist, wer als Vertragspartner genannt wird.
- Auf den letzten Bestellschritt achten. Wird klar und verständlich darauf hingewiesen, dass ein kostenpflichtiger Vertrag oder ein Abonnement abgeschlossen wird? Fehlt diese Information oder ist sie schwer auffindbar, ist Vorsicht geboten.
- Preisangaben kritisch lesen. Günstige Einstiegspreise können irreführend sein, wenn sie nur einen Teil der tatsächlichen Kosten abbilden oder an eine Laufzeit gebunden sind.
- Mobil besonders aufmerksam sein. Auf dem Smartphone sind Hinweise zu Kosten, Laufzeit oder Vertragspartnern oft verkürzt dargestellt. Im Zweifel lieber abbrechen und den Vorgang am Desktop erneut prüfen.
- Buchungscodes und persönliche Daten mit Bedacht weitergeben. Je weniger Stellen Zugriff auf die eigenen Flugdaten haben, desto übersichtlicher bleiben Zuständigkeiten und Informationswege.
- Bewertungen gezielt prüfen. Bei sehr unterschiedlichen Bewertungen oder mehreren ähnlich benannten Profilen lohnt ein genauer Blick, ob es sich tatsächlich um denselben Anbieter handelt.
Ihr Kontakt für Presseanfragen: Maren Dopp
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