Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV)
Bundesrat-Ausschuss gegen Psychotherapie-Budgetierung
Gesundheitsausschuss kritisiert Kürzungen in der Psychotherapie
Berlin, 2. Juni 2026 – „Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates bestätigt unsere Warnungen: Eine Budgetierung der psychotherapeutischen Leistungen wird die Wartezeiten verlängern und das Behandlungsangebot deutlich verringern“ , sagen die Bundesvorsitzenden der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß. Der Ausschuss des Bundesrates hat auf 66 Seiten zahlreiche Änderungsempfehlungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefordert. „Während der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung weiter steigt, sollen ausgerechnet psychotherapeutische Leistungen wieder budgetiert und Kurzzeittherapien schlechter vergütet werden. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats skizziert zutreffend die möglichen Folgen dieser Pläne. Die Zukunft der Versorgung mit ambulanter Psychotherapie steht auf dem Spiel!“
Psychotherapie weiterhin extrabudgetär vergüten!
Der Gesetzesentwurf sieht eine Einbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen vor. Diese werden bisher weitgehend extrabudgetär vergütet und konnten so an den steigenden Bedarf psychisch erkrankter Menschen angepasst werden. „Die Bundesregierung hat offenbar vor, die psychotherapeutische Versorgung massiv runterzufahren“, sagt Maaß. „Wir haben bereits in der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages deutlich gemacht, dass eine erneute Budgetierung die derzeitigen psychotherapeutischen Behandlungskapazitäten um 25 Prozent reduziert. Damit riskiert die Bundesregierung extreme Folgekosten für stationäre Behandlungen oder steigende AU-Zeiten. Das ist doch kein verantwortliches gesundheitspolitisches Handeln“, betont Maaß.
Bundesrat sendet klares Signal – Bundestag muss handeln
„Der Bundesrat kann das Gesetz nicht stoppen, aber der Bundestag kann es noch korrigieren. Wir fordern den Bundestag auf, die Budgetierungspläne vollständig aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu streichen und die Streichung der Kurzzeittherapie-Zuschläge zurückzunehmen. Denn die Budgetierung in der Psychotherapie ist keine Kostenbremse. Das ist eine Behandlungsbremse“, so Jochim. „Wer budgetiert, rationiert. Und rationiert wird immer zuerst bei denen, die am wenigsten Lobby haben – bei psychisch erkrankten Menschen.“
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