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Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV)

Psychotherapeutische Versorgung nicht vor die Wand fahren!

Gesundheitsausschuss: DPtV warnt im Bundestag vor weiteren Einschnitten

Berlin, 21. Mai 2026 – Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags warnte die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) gestern vor weiteren Einschnitten in die ambulante psychotherapeutische Versorgung: „Wir fordern den Gesetzgeber auf, die geplante Regelung zur Verhinderung von Kurzzeittherapiezuschlägen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ersatzlos zu streichen“, sagte Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzender der DPtV. Die vorgesehenen Regelungen erschweren die Versorgung psychisch erkrankter Menschen, statt sie wie im Koalitionsvertrag gefordert, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, bestätigt Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der DPtV. Zugleich steht die Versorgung nach Einschätzung des Verbandes auch durch ungelöste Finanzierungsfragen in der Weiterbildung unter Druck.

25 Prozent weniger Versorgungsangebot möglich

Kritisch bewertete Maaß insbesondere die geplante Rückkehr psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung: „Eine Rückkehr führt in den Folgejahren höchstwahrscheinlich zu einer drastischen Reduktion des ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsangebotes um bis zu 25 Prozent.“

Zwei Drittel aller Psychotherapien sind Kurzzeittherapien

Auch bei den geplanten Einschnitte der Kurzzeittherapie sieht die DPtV erheblichen politischen Korrekturbedarf. „Etwa zwei Drittel aller Psychotherapien sind Kurzzeittherapien. Diese ermöglichen eine kompakte und hochwertige Versorgung und fördern so höhere Aufnahmekapazitäten in den psychotherapeutischen Praxen“, so Maaß. Gerade Praxen, die ihre Kapazitäten im Sinne der politischen Vorgaben ausgeweitet hätten, würden durch die vorgesehenen Kürzungen überproportional belastet.

Eigene Bedarfsplanung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Ein weiteres Thema der Anhörung war die Bedarfsplanung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Die DPtV fordert hierfür seit Langem eine eigenständige Regelung. Dazu betonte Maaß: „Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die eine Ausweisung einer eigenen separaten Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen vorsieht.“ Die DPtV verweist darauf, dass Kinder und Jugendliche wohnortnahe psychotherapeutische Angebote benötigen und die bisherigen Planungsmechanismen diesen Bedarf nicht ausreichend abbilden.

Video der Anhörung: https://t1p.de/bke9t

Redebeiträge Dr. Enno Maaß: https://t1p.de/snory

Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz): https://t1p.de/qvcoy

Pressekontakt/Interview-Anfragen:
Hans Strömsdörfer
Pressesprecher / Leiter Kommunikation
DPtV Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Am Karlsbad 15
10785 Berlin
Tel. 030 235009-27
Fax 030 235009-44
Mobil 0157 73744828
 presse@dptv.de
 www.dptv.de
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