Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Diesel-Abgasskandal: EuGH muss über Widerrufsjoker bei Autokredit entscheiden
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Der Widerruf von Darlehensverträgen ist auch noch Jahre nach Abschluss möglich. Daran konnten auch zwei Urteile des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe nichts ändern. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte nach den BGH-Urteilen in zwei Fällen entschieden, dass sich Kreditverträge mit der Mercedes-Benz-Bank wegen unzureichender Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen lassen (Az: 4 U 7/19 und 4 U 8/19). Jetzt muss sich der Europäische Gerichtshof EuGH in Luxemburg mit dem Thema beschäftigen. Das Landgericht Ravensburg hat ein Verfahren mit grundsätzlichen Fragen zur Vorabentscheidung an den EuGH weitergeleitet (Az: 2 O 315/19).
Europäischer Gerichtshof urteilt in der Regel verbraucherfreundlich
Der EuGH gilt in den Augen von Verbraucheranwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr als verbraucherfreundlich. Stoll hofft, dass durch den EuGH die Chancen steigen, aus Autokrediten günstig herauszukommen. Zum Portefeuille die Verbraucherkanzlei gehört auch der Widerruf von Autokreditverträgen. Bisher werden mehr als 2000 Verfahren geführt. Dr. Ralf Stoll rät Verbrauchern dazu, die kostenlose Online-Beratung seiner Kanzlei in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam wird der Weg aus dem Kreditvertrag gefunden - mehr dazu hier. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW. Stoll ist zufrieden, dass wie im Diesel-Abgasskandal jetzt auch bei Darlehensverträgen die Richter am EuGH Klarheit in wichtigen Rechtsfragen schaffen werden. Das Gericht wird darüber entscheiden, ob Millionen Kreditverträge mit gravierenden Formfehler behaftet sind. Verbraucher hätten dann die Möglichkeit, aus den Verträgen vorzeitig auszusteigen und sich so einen massiven finanziellen Vorteil zu sichern. Das betrifft nicht nur Autokredite, sondern generell Darlehensverträge wie beispielsweise zur Immobilienfinanzierung. Der Bundesgerichtshof BGH hatte im November 2019 über ganz spezielle Sachverhalten bei Darlehensverträge entschieden. Es ging um die Frage, ob die Angabe des Sollzinses mit 0,00 Euro nach dem Widerruf ordnungsgemäß sei und ob es ausreiche, wenn die Bank die Parameter für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung grob benennt. Für den BGH war das in den beiden vorliegenden Fällen vertraglich ausreichend dargestellt (AZ: XI ZR 650/18; XI ZR 11/19). Damit hatte der BGH aber nicht den Widerrufsjoker ausgeschlossen. Der Widerruf ist nach wie vor möglich, da den Banken zahlreiche andere Fehler unterlaufen, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie begonnen hat zu laufen.
Elegante Lösung, um im Wert geminderte Fahrzeuge zurückzugeben
Im Fall aus Ravensburger (Az: 2 O 315/19) geht es um einen Auto-Kredit bei der Volkswagen Bank. Der Kunde wollte durch den Widerruf auch sein Fahrzeug an das Kreditinstitut zurückgeben. Bei Auto-Krediten kann der Widerrufsjoker auch dazu genutzt werden, ein im Diesel-Abgasskandal wertgemindertes Fahrzeug abzustoßen. Die durch den Skandal geschädigten Autos lassen sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur schwierig verkaufen. Die Verbraucher müssen mit einem Minusgeschäft rechnen. Im Kern will das Landgericht Ravensburg vom EuGH Folgendes wissen:
1. Müssen die Angaben in den Kreditverträgen zu Verzugszinsen als absolute Zahl angegeben werden? Muss der Mechanismus zur Anpassung der Verzugszinsen konkret erläutert werden? 2. Muss die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung im Kreditvertrag konkret und nachvollziehbar erklärt werden? 3. Muss das im nationalen Recht geregelte Kündigungsrecht der Parteien angegeben werden? Und muss auf vorgeschriebene First und Form für die Kündigungserklärung hingewiesen werden?
Diese Fragen werden seit Langem von deutschen Gerichten in unterschiedlicher Form beantwortet, so dass bisher in den meisten Fällen noch keine Rechtssicherheit gegeben ist.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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