Fehlende Regeln
Frankfurt (ots) - Das Urteil ist nicht überraschend: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig verweigert Sterbewilligen die Erlaubnis, Natrium-Pentobarbital zu erwerben, um sich damit zu töten. Das Betäubungsmittel gilt als das sicherste und sanfteste Mittel, das eigene Leben zu beenden. In Deutschland steht dem das Arzneimittelrecht entgegen. Das Gericht verweist die Kläger auf "zumutbare" Alternativen. Wissend, dass andere Arzneimittel mit höheren Risiken verbunden sind. ...