Bundespolizeiinspektion Chemnitz
BPOLI C: Diebesgut am Chemnitzer Hauptbahnhof sichergestellt
Chemnitz (ots)
Am gestrigen Tag kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Chemnitzer Hauptbahnhof gegen 09:35 Uhr einen 35-jährigen libanesischen Staatsangehörigen. Eine Beamtin erkannte den Libanesen wieder, der am vergangenen Freitag (20.03.2026) eine Diebstahlshandlung begangen hatte. Eine Geschädigte meldete sich am 20.03.2026 gegen 18:25 Uhr und meldete den Diebstahl ihres Koffers auf der Fahrt von Leipzig nach Chemnitz. Die Täter seien am Chemnitzer Hauptbahnhof ausgestiegen und mit dem Koffer weggerannt. Im Gemenge habe sie die beiden Tatverdächtigen verloren. Im Rahmen der Videoauswertung konnten der 35-jährige Libanese sowie ein Begleiter als mutmaßliche Täter ausfindig gemacht werden. Jedoch verlief eine sofort eingeleitete Fahndung am Freitag erfolglos.
Zur weiteren polizeilichen Bearbeitung wurde der 35-Jährige zum Bundespolizeirevier am Chemnitzer Hauptbahnhof verbracht. Bei der Durchsuchung der Person und seiner mitgeführten Sachen stellten die Beamten mehrere Bekleidungsstücke mit Preisetiketten fest. Einen Eigentumsnachweis konnte er nicht vorweisen. Der Stehlschaden beläuft sich auf ca. 520 Euro.
Zudem konnte der 35-Jährige keinen Aufenthaltstitel für Deutschland vorweisen. Aufgrund des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes wurde Strafanzeige erstattet.
Die weiteren Ermittlungen zu den beiden Diebstahlsdelikten werden durch die Bundespolizeiinspektion Chemnitz geführt.
Des Weiteren wurde am Samstag gegen 19:55 Uhr eine 23-jährige Deutsche kontrolliert. Zur Herkunft ihres mitgeführten hochwertigen Fahrrades machte sie widersprüchliche Angaben. Daraufhin wurde die Rahmennummer überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass das Fahrrad zur Fahndung ausgeschrieben war, aufgrund Abhandenkommens durch Diebstahl. Das Fahrrad wurde sichergestellt. Zudem fanden die Beamten bei der Nachschau in ihren mitgeführten Sachen eine geringe Menge kristalline Substanz fest. Auch hier erfolgte die Sicherstellung und Erstattung einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Im Anschluss an die polizeiliche Bearbeitung konnte sie die Dienststelle verlassen.
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