Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Zwischen Fahndungstreffern und unerlaubten Einreisen: Viele Feststellungen am Wochenende
Ludwigsdorf, Görlitz, BAB4, Krauschwitz, Hannover, Dresden, Hagen (ots)
Die Bundespolizei Ludwigsdorf blickt auf ein arbeitsreiches Wochenende zurück. Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen zu Polen stellten die Einsatzkräfte in den vergangenen drei Tagen insgesamt 29 unerlaubte Einreisen fest. Gleichfalls wurden viele Fahndungstreffer erzielt.
Ungültige Dokumente in Fahndung
Bereits am Freitag stießen die Beamten auf der BAB 4 auf einen türkischen Staatsangehörigen. Dieser versuchte, sich mit einem litauischen Aufenthaltstitel auszuweisen. Die Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab jedoch: Das Dokument war von den litauischen Behörden bereits widerrufen und zur Einziehung ausgeschrieben worden. Da der Mann keine weiteren Dokumente vorweisen konnte, die ihn zum Aufenthalt in Deutschland berechtigten, leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein. Nach der offiziellen Einreiseverweigerung wurde er nach Polen zurückgewiesen.
Kurz darauf scheiterte auch ein tadschikischer Staatsangehöriger an der Kontrolle. Er war als Beifahrer in einem polnischen Lkw unterwegs. Als Nachweis für seinen Aufenthalt legte er lediglich einen Antrag auf eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung in Polen vor. Da über diesen Antrag jedoch noch nicht entschieden wurde, bestand kein Recht zur Einreise nach Deutschland. Auch für ihn endete die Reise mit einer Anzeige und der Rückkehr nach Polen.
Visafreie Zeit überschritten: Elf Verstöße am Samstag
Am Samstag wurden 11 ukrainische Staatsangehörige festgestellt. Die Überprüfungen ergaben, dass alle Personen die zulässige visafreie Zeit von 90 Tagen im Schengen-Raum bereits überschritten hatten. Da sie lediglich über nationale Aufenthaltsrechte hauptsächlich für Polen verfügten, wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Die Personen wurden ebenfalls nach Polen zurückgewiesen.
Unerlaubte Erwerbstätigkeit verhindert
Am Sonntag stoppten die Beamten auf der Autobahn einen bengalischen Staatsangehörigen, der in Begleitung eines Litauers reiste. Zwar besaß er einen gültigen litauischen Aufenthaltstitel, gab jedoch offen an, in Deutschland für eine litauische Firma arbeiten zu wollen. Da er die hierfür erforderlichen Nachweise nicht vorlegen konnte, wurde die Einreise zur Verhinderung einer illegalen Erwerbstätigkeit untersagt.
Viele Fahndungstreffer
Im selben Zeitraum stellten die Einsatzkräfte 30 Treffer in den polizeilichen Fahndungssystemen fest. Dabei handelte es sich vielfach um Suchanfragen zur Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift, um ein Strafverfahren durchführen bzw. abschließen zu können.
Unter den Treffern waren auch vier Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Hagen, Hannover, Dresden und Görlitz. Diese hatten die Haftbefehle wegen Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz und Diebstahl ausgestellt mit einer Gesamtsumme von 5.735 Euro. Von den vier polnischen Staatsangehörigen konnten nur zwei ihre Geldstrafe bezahlen und durften weiterreisen. Die beiden anderen Polen wurden wegen fehlender Mittel in die nächste JVA zur Vollstreckung der Strafe eingeliefert.
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