Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Haftbefehle aufgedeckt - Festnahme
Görlitz, BAB 4, Krauschwitz (ots)
Samstag, 18. Oktober 2025, Autobahnrastplatz An der Neiße, Görlitz
Am Samstag nahmen Bundespolizisten im Rahmen der Grenzkontrollen einen Deutschen (35), einen Polen (19) und einen Litauer (36) fest.
Der Deutsche aus dem Landkreis Heilbronn kam anschließend direkt ins Gefängnis. Ihn hatte das Amtsgericht Heilbronn wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Die notwendigen finanziellen Mittel, um den vorliegenden Haftbefehl abzuwenden, fehlten ihm jedoch. In seinem Fall hätte er 1.581,00 Euro aufbringen müssen.
Dem polnischen Bürger wurde nach seiner Festnahme noch eine Verschnaufpause eingelegt. Er wurde insoweit erst am darauffolgenden Sonntag an die Justizvollzugsbeamten übergeben. Zwischenzeitlich ordnete der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz an, dass ein Haftbefehl des Amtsgerichts Waiblingen in Vollzug zu setzen ist. Dem Angeklagten wird Brandstiftung vorgeworfen.
Lediglich der Litauer (36) konnte einreisen, nachdem er seine Schulden gegenüber der Justizkasse beglichen hatte. Dafür musste er insgesamt 1.399,71 Euro zahlen. Die Strafe, die vom Amtsgericht Bad Hersfeld wegen Trunkenheit im Verkehr angeordnet worden war, war damit vom Tisch.
Sonntag, 19. Oktober 2025, Autobahnrastplatz An der Neiße, Görlitz
In der Nacht zum Sonntag wurden die Fahnder dann auf einen 29-Jährigen aus Polen aufmerksam. Als sie den Namen des Reisenden mit den vorliegenden Datenbeständen abglichen, kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Braunschweiger Staatsanwaltschaft ans Licht. Der vom Amtsgericht Seesen wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort Verurteilte ließ sich später aber nicht lange betteln und bezahlte seine Altlasten (insgesamt 834,50 Euro), bevor er weiterreiste.
Sonntag, 19. Oktober 2025, Grenzübergang Krauschwitz
Am Abend wurde schließlich noch ein 24-Jähriger aus Polen festgenommen, kurze Zeit später aber wieder freigelassen. Er hatte noch eine Rechnung gegenüber der Staatsanwaltschaft Bayreuth offen. Dabei ging es um eine Strafe i.H.v. 800,00 Euro (plus 86,00 Euro Verfahrenskosten), die er sich durch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung eingehandelt hatte.
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