Bundespolizeiinspektion Stralsund
BPOL-HST: Einkaufstour mit Folgen: Waffen und Böller im Gepäck
Stralsund (ots)
Samstagabend (21.03.26) stellten Bundespolizisten auf dem Bahnhof Stralsund zwei Verstöße nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz fest.
Gegen 21:50 Uhr kam ein Reisender mit dem Zug aus Richtung Swinemünde (Polen). In der Befragung gab der 27-jährige Deutsche an, eine Präzisionsschleuder mit Armstütze für knapp 3,00 Euro in einem polnischen Einkaufsmarkt gekauft zu haben. Was im Ausland oft frei verkäuflich ist, verstößt in der Bundesrepublik gegen geltendes Recht.
Gegen 22:10 Uhr stellten die Beamten einen weiteren Reisenden fest, der in diesem Fall gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen hat. Bei der Inaugenscheinnahme seines Rucksacks fanden die Beamten bei dem 21-jährigen Deutschen ein Böller der Kategorie F4. Feuerwerk der Kategorie F3 und F4 sind in Deutschland nur mit Erlaubnisschein zu erwerben.
Nachdem die Beamten die verbotenen Gegenstände sichergestellt hatten, durften die Männer ihre Reise zwar fortsetzen, doch der vermeintlich harmlose Einkauf im Nachbarland hat für sie nun ein juristisches Nachspiel. Auf Beide wartet ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass im Fernreiseverkehr das Mitführen von Waffen jeglicher Art verboten ist. Somit werden auch zukünftig gezielte Kontrollen auf unterschiedlichen Bahnhöfen mit Fernreiseverkehr stattfinden.
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