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Bundespolizeiinspektion Stralsund

BPOL-HST: Hausfriedensbruch wegen eines eingeschlossenen Rucksacks

Neubrandenburg (ots)

In den Morgenstunden (02.11.25) wird ein junger Mann beobachtet, wie er mit Fußtritten gegen die Eingangstür der Bahnhofshalle Neubrandenburg tritt.

Eine Streife der Landespolizei bemerkte gegen 04:30 Uhr das Vorgehen und fordert den 28-Jährigen auf, sein Handeln zu unterlassen. Dieser Aufforderung kam er zunächst nach. Er gab an, seinen Rucksack mit Wertsachen im Schließfach in der Bahnhofshalle eingeschlossen zu haben. Ein Hinweisschild mit Öffnungszeiten - bis 06:00 Uhr verschlossen - übersah er dabei.

Der ungehaltene Mann, stieß nun mit dem Fuß gegen ein Straßenschild und entfernte sich. Wenig später bemerkten die Beamten, dass der Mann auf das Vordach des Bahnhofes geklettert war, um durch ein verschlossenes Fenster in das Innere der Bahnhofshalle zu gelangen. Die Beamten der Landes- und die hinzugezogene Bundespolizei forderten den Mann auf, das Dach zu verlassen. Beim Herunterklettern beschädigte er die Dachrinne, die nun nicht mehr mit dem Fallrohr verbunden war.

Gegen 06:00 Uhr, so lange musste sich der Mann gedulden, öffnete sich die Bahnhofshalle und er konnte an die Schließfachanlage, um seinen Rucksack herauszuholen.

Für den Mann wird es aufgrund seiner Aktion aber ein Nachspiel geben. Er muss sich nun wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verantworten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stralsund
Pressesprecherin
Uta Bluhm
Telefon: 03831 28432 - 106
Fax: 030 204561 2222
E-Mail: bpoli.stralsund.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
X: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
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Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
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Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

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