BPOL-KI: Bahnhof Kiel: Mann schlägt Ex-Freundin und sprüht mit Pfefferspray
Kiel (ots)
Am Abend des 08.11.2025 geriet ein Mann mit seiner Ex-Freundin im Bahnhof Kiel in Streit und schlug ihr mit der flachen Hand ins Gesicht. Einer zur Hilfe eilenden Freundin sprühte er Pfeffer ins Gesicht.
Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Kiel wurde gegen 22:00 Uhr auf drei junge Frauen aufmerksam, die augenscheinlich gesundheitliche Probleme hatten. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass ein Mann wenige Minuten zuvor eine der Frauen geschlagen und dann noch mit Pfefferspray gesprüht habe. Demnach handelte es sich bei einer der Frauen um die Ex-Freundin des 17-jährigen Mannes. Sie gerieten in Streit, woraufhin der Mann ihr mit der flachen Hand ins Gesicht schlug. Als eine Freundin der Ex-Freundin daraufhin zur Hilfe eilte sprühte der 17-jährige Deutsche ihr Pfefferspray ins Gesicht. Die beiden anderen Frauen wurden durch den Sprühnebel in Mitleidenschaft gezogen. Die Freundin klagte in Anwesenheit der Beamten über akute Atemprobleme. Ebenso könne sie kaum sehen und reden. Den Frauen wurde dann in der Wache der Bundespolizei Gelegenheit zur Augenspülung gegeben und der angeforderte Rettungsdienst übernahm im Anschluss die weitere Versorgung. Eine Sichtung der Videoaufzeichnung des Kieler Bahnhofs bestätigte die Angaben der Frauen. Ein daraufhin geführtes Telefonat einer der Frauen mit dem Tatverdächtigen ergab, dass er sich noch wohl noch im Bahnhof befindet. Bundespolizisten konnten ihn nach kurzer Absuche an einem Bahnsteig stellen. Auf Tatvorhalt hin bestätigte der polizeibekannte Mann die Geschehnisse, zeigte jedoch kein großes Schuldbewusstsein. Ein Pfefferspray konnte weder bei ihm noch im unmittelbaren Bereich gefunden werden. Er wurde nach Anzeigenaufnahme und Rücksprache mit seinem Erziehungsberechtigten aus den Maßnahmen entlassen. Die Frauen wurden ebenfalls im Anschluss entlassen und den Erziehungsberechtigten übergeben.
Auf den 17-jährigen Beschuldigten kommen nun Anzeigen wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu.
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