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BPOL NRW: Geschlossene Schranken missachtet - Regionalzug muss Zwangsbremsung einleiten

Bielelfeld (ots)

Das hätte auch anders ausgehen können. Ein 58-jähriger Bielefelder missachtete am Dienstagnachmittag (5. Mai) am Bahnübergang Otto-Brenner-Straße sowohl die rote Ampelanlage als auch die geschlossene Schrankenanlage und überquerte den Bahnübergang. Ein Regionalzug, der sich mit 70km/h auf den Weg nach Lemgo befand, musste eine Zwangsbremsung einleiten, um einen Zusammenprall mit dem Fußgänger zu verhindern.

Der Bielefelder flüchtete anschließend, konnte jedoch unweit des Bahnübergangs durch Einsatzkräfte der Landespolizei gestellt und an die Bundespolizei übergeben werden.

Gegen den alkoholisierten deutschen Staatsangehörigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Die 165 Reisenden im Zug blieben durch die Zwangsbremsung ersten Ermittlungen zufolge unverletzt.

Durch den Vorfall kam es zu bahnbetrieblichen Verspätungszeiten von insgesamt 70 Minuten und sechs Zugausfällen.

Im Zusammenhang mit der unerlaubten Gleisüberschreitung warnt die Bundespolizei:

   - Überqueren Sie Bahngleise nur an den dafür vorgesehenen Orten 
     und bei geöffneten Schranken.  Achten Sie auf die Ampelanlagen
   - An Bahnanlagen besteht Lebensgefahr, denn die Geschwindigkeit

und der entstehende Luftsog werden oft unterschätzt!

   - Züge nähern sich fast lautlos. Ein elektrisch betriebener Zug 
     ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits 
     vorbeifährt.
   - Aufgrund ihres Gewichts haben Züge einen sehr langen Bremsweg 
     und können nicht ausweichen. Eine Bremsung ist oft nicht mehr 
     möglich

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Roger Schlächter
Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0)
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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