Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Zur Karnevalszeit: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für die Hauptbahnhöfe Bielefeld, Hamm, Münster und Paderborn
Bielefeld-Hamm-Münster-Paderborn (ots)
Anlässlich der bevorstehenden Karnevalstage hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Hauptbahnhöfe Bielefeld, Hamm, Münster und Paderborn eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen untersagt.
Die Allgemeinverfügung gilt von Altweiberfastnacht, 12. Februar, 00:00 Uhr bis Veilchendienstag, 17. Februar 2026, 23:59 Uhr und dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtischen karnevalistischen Veranstaltungen und Umzüge. Insbesondere bei veranstaltungsbezogenem Reiseverkehr, bei dem Alkoholkonsum sowie gruppendynamische Prozesse eine Rolle spielen, sollen augenscheinlich anlasslose Auseinandersetzungen nicht durch den Einsatz von gefährlichen Gegenständen zu schweren Gewalttaten eskalieren.
Die Verfügung umfasst ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Die Bundespolizei wird im Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung verstärkt Kontrollen durchführen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:
Zudem werden in den Hauptbahnhöfen Hauptbahnhöfe Bielefeld, Hamm, Münster und Paderborn Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
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