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BPOL NRW: Drei Haftbefehle - Bundespolizei nimmt zwei Gesuchte fest

Gelsenkirchen - Menden (ots)

Am gestrigen Mittwoch (19. Juli) verhafteten Bundespolizisten am Gelsenkirchener Hauptbahnhof zwei Männer. Diese wurden jeweils von einer Staatsanwaltschaft gesucht.

Gegen 16:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dabei kontrollierten sie einen syrischen Staatsbürger. Recherchen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Berlin nach dem 31-Jährigen fahnden ließ. Das Amtsgericht Tiergarten hatte Untersuchungshaft angeordnet, da der Gesuchte in Verdacht steht im September 2022 in eine Berliner Wohnung eingestiegen zu sein und anschließend mehrere Gegenstände entwendet zu haben. Die Beamten nahmen den Gelsenkirchener fest. Ein Fingerabdruckscan bestätigte die Identität zweifelsfrei. Anschließend wurde er in das Gewahrsam der Polizei Gelsenkirchen gebracht, um ihn im Laufe des heutigen Tages dem zuständigen Haftrichter vorzuführen.

Am Abend, gegen 20 Uhr, überprüften die Einsatzkräfte dann einen 29-Jährigen. Dieser händigte den Polizisten seinen Personalausweis aus. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Arnsberg gleich zweimal nach dem Deutschen sucht. Das Amtsgericht Menden hatte den Mann im März 2022 rechtskräftig wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro und im Februar 2023 dann wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilt. Da er bisher die geforderte Summe nicht beglichen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Der Mendener konnte den offenen Betrag in Höhe von 1.200 Euro (plus Verfahrenskosten) nicht aufbringen. Bundespolizisten brachten den Verurteilten nach seiner Festnahme für 80 Tage in eine Justizvollzugsanstalt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
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Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
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