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BPOL NRW: Schauen Sie einmal in Ihren Reisepass! Bundespolizei Münster informiert vor Beginn der Hauptreisezeit

Münster/Paderborn (ots)

Beginnen sie Ihren Urlaub entspannt und prüfen Sie vor Antritt der Reise, ob Ihre Reisedokumente vollständig und gültig sind.

Informationen zu Reisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige bei Reisen in das Ausland (mit welchen Dokumenten darf ich einreisen) gibt das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Darüber hinaus kann und sollte man sich gegebenenfalls auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung des Zielreiselandes über die Einreisebestimmungen informieren, insbesondere, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit besitzt.

Abgelaufene Reisepässe können, auch wenn sie bei EU-Bürgern innerhalb der EU auch bis zum einem Jahr abgelaufen sein können, zu einem Problem werden, wenn im grenzüberschreitenden Flugverkehr die Beförderungsbestimmungen der Luftverkehrsunternehmen gültige Ausweisdokumente vorschreiben. In Notfällen kann die Bundespolizei Passersatzpapiere, Reiseausweis als Passersatz (deutsche Staatsangehörige) und Notreiseausweis (andere Nationalitäten: im wesentlichen EU, EWR und Schweiz, Personen mit deutschem Aufenthaltstitel) gegen Gebühr ausstellen. Grundsätzlich gilt immer, dass die Ausstellung nur zur Vermeidung unbilligender Härte erfolgt, wenn eine anderweitige Beschaffung von Reisedokumenten nicht mehr zeitgerecht möglich ist.

Bsp: Ein vorläufiger Personalausweis, teilweise auch vorläufiger Reisepass, kann direkt bei den Meldebehörden erhalten werden. Ein Online-Antrag für einen Reiseausweis als Passersatz zwei Wochen vor Reisetermin wäre schon ein Grund die Erteilung eines Ersatzdokumentes abzulehnen, weil es durchaus zumutbar ist das noch rechtzeitig zu erledigen.

Sofern die Erteilung eines Ersatzdokumentes dann doch erforderlich ist, sollte man sich frühzeitig zum Check-In einfinden.

Nicht alle Staaten erkennen Passersatzpapiere an! Die Erteilung ist nicht für alle Staaten möglich (Innerhalb EU unproblematisch, darüber hinaus nicht überall anerkannt, z. B. bei Reisen in die Türkei )

Weitere Informationen auch auf der Internetseite der BPOL unter www.bundespolizei.de

Fragen können Sie auch die Bundespolizei an den Grenzdienststellen, z. B. am Flughafen Münster/Osnabrück 02571-91829021 und am Flughafen Paderborn/Lippstadt unter der Rufnummer 02955 - 749 839.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
PHK Jürgen Gerdes
Telefon: +49 (0) 251 / 97437 -1012
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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