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BKA: Strafverfolgungsbehörden gehen bundesweit gegen strafbare Inhalte im Internet vor/ Ermittlungsverfahren betreffen sämtliche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität

Wiesbaden (ots)

Deutsche Strafverfolgungsbehörden sind heute in allen 16 Bundesländern gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet vorgegangen. Anlass für die polizeilichen Maßnahmen waren vor allem Postings auf Social-Media-Plattformen, die nach Prüfung durch mehrere Instanzen als strafbar bewertet wurden. Die Beschuldigten wurden von den örtlich zuständigen Polizeidienststellen vorgeladen oder aufgesucht, Beweise auf den Smartphones wurden gesichert. In einigen Fällen wurden auch Durchsuchungen durchgeführt. Die Maßnahmen hatten zudem zum Ziel, die Beschuldigten, welche zum Teil bereits mehrfach mit derartigen Inhalten in Erscheinung getreten sind, zu sensibilisieren, dass auch Straftaten im Internet reale Folgen haben.

Den heutigen Maßnahmen liegen rund 140 Ermittlungsverfahren zugrunde, die sich über alle Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität (PMK) erstrecken. Etwas mehr als die Hälfte ist dem Bereich der PMK -rechts- zuzuordnen. Hinzu kommen Fälle aus dem Bereich PMK -links-, PMK -sonstige Zuordnung- sowie vereinzelte Fälle aus den Bereichen PMK -religiöse Ideologie-, und PMK -ausländische Ideologie. Zugrunde liegende Straftaten sind z. B. Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), die Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB). Beispielhaft kann hier das Posting eines Fotos, auf welchem mehrere Personen den Hitlergruß und eine Hakenkreuzfahne zeigen (§ 86a StGB), genannt werden.

Auskünfte zu den einzelnen Maßnahmen obliegen den Pressestellen der regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden.

Das BKA koordinierte die heutigen Maßnahmen in seiner gesetzlichen Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei. In dieser Zentralstellenfunktion betreibt das BKA auch die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI). Die ZMI erhält durch mehrere Kooperationspartner, wie beispielsweise den Landesmedienanstalten oder staatlich geförderte Meldestellen wie "REspect!", erstbewertete Meldungen über potentiell strafbare Online-Postings. In der ZMI werden diese Postings zunächst auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft. Stellt die ZMI eine strafrechtliche Relevanz fest, ermittelt sie - wenn möglich - die örtliche Zuständigkeit und gibt die Postings an die Strafverfolgungsbehörden im jeweils zuständigen Bundesland ab. Dort erfolgt eine erneute rechtliche Prüfung der Inhalte, die gegebenenfalls in die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daraus folgend polizeilichen Maßnahmen sowie letztlich der abschließenden Entscheidung der Justiz über das weitere Vorgehen münden. Ca. die Hälfte der den heutigen Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden strafbaren Inhalte wurde über die ZMI gemeldet und sodann an die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zur weiteren Bearbeitung abgegeben.

Was können Sie gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet tun? Die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet kann Nährboden für eine Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten sein. Sie können einen Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet leisten, indem Sie:

   -	Anzeige erstatten: Wenn Sie auf strafbare Inhalte im Internet 
stoßen oder selbst Empfänger dieser sind, sollten Sie diese bei der 
örtlichen Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür 
Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym 
anzeigen können. Einen Überblick über die sogenannten Onlinewachen 
finden Sie auf der Webseite des BKA und auf dem Internetportal der 
deutschen Polizei: https://portal.onlinewache.polizei.de/de/
   -	Strafbare Inhalte melden: Melden Sie strafbare Inhalte bei 
Anbietern von sozialen Netzwerken und fordern Sie diese auf, 
strafbare Inhalte zu löschen. Möglich ist es außerdem, strafbare 
Inhalte u.a. bei der Meldestelle "REspect!" oder bei den jeweiligen 
Landesmedienanstalten über deren Webseiten zu melden. Diese arbeiten 
eng mit dem BKA zusammen und leiten Ihre Hinweise im Anschluss an die
Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im BKA 
weiter. Informationen zur Bekämpfung von strafbaren Inhalten im 
Internet und der Rolle des BKA finden Sie auf unserer Webseite unter 
folgendem Link: www.bka.de/StrafbareInhalteimInternet

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle
Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
E-Mail: pressestelle@bka.bund.de
www.bka.de

Auskünfte zu den einzelnen Maßnahmen obliegen den Pressestellen der
regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden.

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

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