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BKA: Durchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern einer Online-Gruppierung wegen bundesweiter Bombendrohungen Strafprozessuale Maßnahmen gegen vier Beschuldigte in drei Bundesländern

Wiesbaden (ots)

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt (BKA) haben heute Durchsuchungsbeschlüsse bei vier Beschuldigten, darunter zwei Jugendlichen, in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen sowie einem jugendlichen Zeugen in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Den Beschuldigten wird unter anderem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zum Zwecke bundesweiter Bombendrohungen gemäß § 129 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Im Zuge der Durchsuchungen konnten zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien sichergestellt werden.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, als Teil einer überregional agierenden Tätergruppierung für hunderte Drohmails mit vorgetäuschten bundesweiten Bombendrohungen gegen Schulen, Hauptbahnhöfe, Einkaufszentren und andere städtische sowie öffentliche Einrich-tungen verantwortlich zu sein, wie etwa

   -	Evakuierung des Einkaufszentrums am Limbecker Platz in Essen im 
Mai 2024, -	Sperrung des Bahnhofs Neunkirchen und Einstellung des 
Bahnverkehrs im September 2024, -	Räumung des Funkhauses des MDR in 
Magdeburg und weitreichende Sperrung der anliegenden Straßen im 
Oktober 2024, -	Räumung eines großen Einkaufszentrums in 
Sachsen-Anhalt im Dezember 2024, -	Räumung und Schließung einer 
Schule in Bad Hersfeld im Dezember 2024.

Die Drohsachverhalte haben bundesweit in hunderten von Fällen Polizeieinsätze ausgelöst. Auch wenn sich Drohungen als Falschmeldung herausstellen, werden sie grundsätzlich ernst genommen und jeder Einzelfall geprüft. Die zuständigen Polizeibehörden leiten in diesen Fällen oft Maßnahmen ein, die unter anderem mit einer Räumung und Evakuierung betroffener Gebäude, der Absperrung weiter Teile des öffentlichen Raums oder der Unterbrechung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs verbunden sind. Wenngleich infolge der Tathandlungen kein schädigendes Ereignis eingetreten ist, entstand durch die Evakuierungsmaßnahmen in Deutschland ein immenser Sachschaden im hohen fünfstelligen Bereich.

Daneben wirken sich Evakuierungen und Polizeieinsätze besonders in Schulen psychologisch belastend auf Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonal aus. Auch besteht die Gefahr, dass im speziellen Fall aufgrund der vielen eingehenden Drohsachverhalte diejenigen untergehen, die eine tatsächliche Gefahr darstellen.

Die Tätergruppierung soll sich rein virtuell zusammengeschlossen und in einer geschlossenen Messenger-Gruppe mit der Bezeichnung "Schweinetreff" miteinander kommuniziert haben. Ziel der Täter soll es gewesen sein, den öffentlichen Frieden unter Androhung von Straftaten zum Nachteil von Leib und Leben zu stören, größtmögliche Einsatzlagen auszulösen und größtmögliche Verunsicherung in der Bevölkerung zu erzeugen, um sich an der dadurch ausgelösten Reaktion der Sicherheitsbehörden sowie der damit verbundenen Aufmerksamkeit zu erfreuen. Mutmaßlich um die Aufmerksamkeit zu verstärken, wiesen die Drohmails häufig auch eine islamistische Intention beziehungsweise einen islamistischen Bezug auf. Eine religiös motivierte Tatmotivation konnte im Rahmen der Ermittlungen allerdings nicht belegt werden.

Neben Deutschland war insbesondere Österreich von vergleichbaren Drohsachverhalten betroffen, die dort ebenfalls zu einem hohen wirtschaftlichen Schaden durch Evakuierungsmaßnahmen geführt haben. Im Rahmen der dortigen Ermittlungen sowie dem deutsch-österreichischen Informationsaustausch konnten umfassende Beweise gesichert und Erkenntnisse zu den mutmaßlichen Tätern sowie ihrer Vernetzung untereinander gewonnen werden. Diese führten in der Folge zu der Identifizierung der vier Beschuldigten in Deutschland.

BKA-Vizepräsident Sven Kurenbach: "Das entschlossene Handeln der Strafverfolgungsbehörden zeigt, dass das Internet trotz vermeintlicher Anonymität keinen rechtsfreien Raum darstellt. Darüber hinaus können derartige Drohmails für den Absender zusätzlich sehr teuer werden, denn Großeinsätze der Polizei sind mit hohen Kosten verbunden."

ZIT-Leiter Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause: "Die heutigen Maßnahmen verdeutlichen, dass es sich bei den vorgeworfenen Handlungen nicht um harmlose Streiche, sondern um Straftaten handelt, die einen enormen finanziellen Schaden anrichten und zugleich das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung massiv beeinträchtigen können. Gerade weil solche Drohmails in der vermeintlichen Anonymität des Internets leicht geschrieben werden können: Wer solche Handlungen begeht, muss stets mit einer entsprechenden Reaktion des Rechtsstaats rechnen."

Zuletzt waren ZIT und Bundeskriminalamt im September 2024 mit Durchsuchungen bei mutmaßlichen Anführern der Online-Gruppierung "New World Order" an die Öffentlichkeit gegangen, deren Zweck darauf gerichtet gewesen sein soll, systematisches Cybermobbing und Cyberstalking zu begehen. Auch mit dem heutigen Ermittlungserfolg wird dokumentiert: Online begangene Straftaten bleiben nicht folgenlos, denn Täter haben jederzeit mit einer konsequenten Strafverfolgung zu rechnen.

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