Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Die Polizei informiert zum Thema Feuerwerk und Pyrotechnik
Varel/Jever/Wilhelmshaven (ots)
Feuerwerk und Pyrotechnik besitzen eine große Faszination, gehen jedoch stets mit einem erheblichen Gefahrenpotenzial einher. Unsachgemäßer Umgang kann zu Sachschäden, Bränden oder schweren Verletzungen führen. Die Polizei weist daher auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie sicherheitsrelevante Hinweise beim Transport, der Lagerung und der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände hin. Im Folgenden werden die wichtigsten Kategorien von Feuerwerks- und pyrotechnischen Artikeln erläutert:
Kleinfeuerwerk (Kategorie F1) Hierzu gehören Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummer oder Bodenfontänen. Diese Artikel dürfen ganzjährig an Personen ab 12 Jahren abgegeben und durch diese verwendet werden.
Mittelfeuerwerk (Kategorie F2) Artikel wie Raketen, Böller oder Batterien dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Der Verkauf an Verbraucher ist ausschließlich vom 29. bis 31. Dezember zulässig. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Wer sie außerhalb dieser Zeiten zündet oder in der Nähe besonders schutzbedürftiger Einrichtungen (u. a. Kirchen, Krankenhäuser, Seniorenheime) nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz.
Großfeuerwerk (Kategorie F3 und F4) Hierbei handelt es sich um leistungsstärkeres und gefährlicheres Feuerwerk, das nur mit behördlicher Erlaubnis und Fachkunde erworben und verwendet werden darf.
Kennzeichnung von Feuerwerkskörpern
In Deutschland dürfen pyrotechnische Gegenstände nur verwendet, verkauft oder eingeführt werden, wenn ein Konformitätsnachweis vorliegt. Sie müssen mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer versehen sein. Artikel ohne entsprechende Kennzeichnung oder sogenannte "Selbstbauten" sind verboten. Deren Verwendung stellt eine Straftat dar.
Einfuhr aus dem Ausland
Eine Einfuhr ist nur zulässig, wenn das Feuerwerk von einer benannten Stelle der EU geprüft wurde. Die Gebrauchsanweisung muss in deutscher Sprache vorliegen.
PTB-Waffen an Silvester
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB im Kreis) dürfen in der Öffentlichkeit nur mit Kleinem Waffenschein geführt werden. Das Schießen mit diesen Waffen ist in der Öffentlichkeit - auch am 31.12. und 01.01. - nicht erlaubt und erfordert grundsätzlich eine waffenrechtliche Erlaubnis. Das Schießen ist lediglich - auf Schießstätten oder - auf Privatgrundstücken mit Zustimmung der Berechtigten zulässig, sofern Geschosse das Grundstück nicht verlassen.
Himmelslaternen
Himmelslaternen sind in Niedersachsen verboten. Das Steigenlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Hinweise zu typischen Gefahren und Fehlverhalten Die Polizei warnt ausdrücklich vor der Verwendung nicht zugelassenen Feuerwerks. Diese sind oft ungleichmäßig gefertigt, wodurch Zündzeiten oder Explosionsstärken unberechenbar sind. Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen, insbesondere im Gesicht, an Händen und Unterarmen. Der Polizei weist darauf hin, dass geprüftes Feuerwerk ausschließlich an CE-Kennzeichnung und Registriernummer zu erkennen ist. Feuerwerk darf niemals selbst hergestellt werden.
Allgemeine Sicherheitstipps der Polizei
- Halten Sie sich an die Altersbegrenzungen. - Heben Sie keine "Blindgänger" auf. - Zielen Sie niemals auf Menschen oder Tiere. - Nehmen Sie Rücksicht auf Anwohnerinnen und Anwohner. - Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu Gebäuden. - Auch das Tragen von Anscheinswaffen, die echten Schusswaffen ähneln, ist in der Öffentlichkeit verboten.
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