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POL-WHV: Unfallflucht - wir zeigen die rote Karte! Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland informiert! (mit Bild)

POL-WHV: Unfallflucht - wir zeigen die rote Karte! Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland informiert! (mit Bild)
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Wilhelmshaven (ots)


Schnell ist es passiert: Beim Ausparken vor dem Supermarkt kurz den 
Nebenmann touchiert und anschließend einfach weggefahren. Wird schon 
nicht so schlimm gewesen sein. 

"Wenn Sie so handeln, begehen Sie eine Fahrerflucht gemäß § 142 
Strafgesetzbuch", erklärt Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater 
der Polizeiinspektion (PI) Wilhelmshaven/Friesland.

"Und Fahrerflucht ist alles andere als ein Kavaliersdelikt, es ist 
eine Straftat, die sogar den Führerschein kosten kann", so Tjaden 
weiter.  

Aber wie verhalte ich mich richtig und wann begehe ich eine 
Fahrerflucht? 

Halten Sie nach einem möglichen Unfall, etwa dem Schneiden oder 
Berühren eines anderen Fahrzeugs, nicht sofort an, machen Sie sich 
strafbar. 

Sie dürfen auch nicht erst 100 Meter weiterfahren und dann anhalten 
oder bei einem Unfall vor der eigenen Wohnungstür zunächst kurz ins 
Haus gehen, um den Schreck zu verdauen. 
Nichts von alledem: In dem Moment, in dem Sie als Unfallverursacher 
einfach weiterfahren, begehen Sie eine Unfallflucht.

Verhalten nach einem Unfall

1. Anhalten
Das Gesetz verpflichtet jeden, der am Unfall beteiligt ist, sofort 
anzuhalten.

2. Unfallstelle sichern
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck 
auf: auf Landstraßen mindestens 100 Meter, auf Autobahnen mindestens 
200 Meter vor der Unfallstelle.

3. Erste Hilfe leisten
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar! Versorgen Sie Verletzte im 
Rahmen Ihrer Kenntnisse und Möglichkeiten. Verständigen Sie über 112 
den Notruf.

4. Unfall melden

Wenn ein Beteiligter es fordert, muss der Unfall polizeilich 
aufgenommen werden. Alarmieren Sie den Rettungsdienst, falls es 
Verletzte gibt, oder bitten Sie notfalls andere darum. Der Notruf ist
gebührenfrei (Polizei 110; Feuerwehr/Rettungsdienst 112).

Melden Sie den Unfall nach den 6 "W"-Fragen:
-	Wer meldet? (Name und Standort)
-	Wo ist es passiert? (Genauer Unfallort)
-	Was ist passiert? (Kurze Schilderung des Unfalls)
-	Wie viele Verletzte gibt es
-	Welche Verletzungen liegen vor?
-	Was will der Notrufsprecher wissen?

5. Fahrbahn räumen und Spuren sichern
Fahren Sie bei Bagatellunfällen mit geringen Sachschäden beiseite, um
den Verkehr nicht zu behindern. Machen Sie möglichst eine 
Unfallskizze und fotografieren Sie die Wagen.

6. Wichtige Daten notieren
Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, sollten Sie sich folgende 
Daten notieren: Datum, Uhrzeit, Ort des Unfalls, Name und Vorname des
Fahrers, Anschrift, Telefonnummer, Fahrzeugkennzeichen, 
Versicherungsdaten, Halter des Fahrzeugs, Zeugen.

7. Warten statt starten
Ist keine weitere Person in den Unfall verwickelt, weil Sie zum 
Beispiel ein parkendes Auto angefahren haben, heißt es "Warten statt 
starten"! 

Können Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug oder zum Unfallbeitrag
nicht unmittelbar getroffen bzw. ermöglicht werden, muss man eine 
Wartefrist an der Unfallstelle einhalten. 

Aber wie lange?

In der Regel spricht man hier von 30-60 Minuten. Schließlich ist es 
ein Unterschied, ob sich der Unfall zur Nachtzeit oder tagsüber auf 
einem belebten Parkplatz ereignet. 

Ein kleiner Tipp:

Liegt ein aktueller Parkschein im beschädigten Auto, sollten Sie bis 
zum Ablauf der angezeigten Parkzeit warten, oder Sie rufen gleich die
Polizei. Auch sollten Sie in umliegenden Geschäften nach dem Halter 
des geschädigten Fahrzeuges suchen oder diesen ausrufen zu lassen, 
wenn man auf dem Kundenparkplatz eines größeren Geschäftes steht.
Es ist allerdings nicht ausreichend, seiner Pflicht dadurch zu 
begegnen, dem Geschädigten einen Zettel mit den wesentlichen 
Informationen an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Dabei handelt
es sich um einen weit verbreiteten Irrtum. Durch die Handnotiz wird 
nicht gewährleistet, dass der Geschädigte die Informationen 
tatsächlich erhält. Starke Regenfälle oder das Entfernen der Notiz 
durch Dritte sind nicht auszuschließen. In diesen und weiteren Fällen
hat er folglich keine Chance, die Abwicklung mit dem Verursacher zu 
suchen. 

Lässt sich der Geschädigte nicht ermitteln, zum Beispiel, weil er 
auch nach einer längeren Wartezeit nicht am Fahrzeug angetroffen 
wird, muss umgehend die Polizei verständigt!

Ihre Präventionsbeauftragten in der PI Wilhelmshaven/Friesland

In Wilhelmshaven steht Ihnen Dominik Tjaden, 
Verkehrssicherheitsberater der PI Wilhelmshaven/Friesland unter der 
Rufnummer 04421 942-109 als Ansprechpartner zur Verfügung.

Im Landkreis stehen weiterhin Anja Kienetz, Sachbearbeiter Prävention
beim Polizeikommissariat Jever unter der Rufnummer 04461 7449-181 
sowie Eugen Schnettler, Sachbearbeiter Prävention beim 
Polizeikommissariat Varel, unter der Rufnummer 04451 923-146 als 
weitere Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen sind der Internetseite der Landesverkehrswacht 
unter https://www.landesverkehrswacht.de/projekte-kampagnen/artikel-d
etail/rummss/ zu entnehmen.



Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421 942-104
und am Wochenende über 04421 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

Original-Content von: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, übermittelt durch news aktuell

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