Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
POL-SU: Verfolgungsfahrt - Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis gestoppt
Sankt Augustin (ots)
In der Nacht zu Sonntag (08. Februar) waren Beamte der Polizeiwache Sankt Augustin gegen 00:15 Uhr auf der Bonner Straße unterwegs, als ihnen ein Opel mit defektem Abblendlicht entgegenkam. Die Einsatzkräfte entschlossen sich zu einer Verkehrskontrolle und wendeten den Streifenwagen.
Trotz Anhaltezeichen setzte der Fahrzeugführer seine Fahrt in Richtung Siegburg fort. Im Kreuzungsbereich Bonner Straße / Autobahn 560 missachtete er eine rotlichtzeigende Ampel, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Die anschließende Verfolgung führte bis zum Bootsweg in Sankt Augustin, wo der Opel in eine Sackgasse fuhr. Dort stoppte der Fahrer das Fahrzeug, stieg aus und versuchte zu Fuß zu flüchten. Die Polizeibeamten konnten den Mann jedoch einholen und festsetzen.
Im Fahrzeug verblieben drei Mitfahrer im Alter von 17, 19 und 22 Jahren. Bei der Durchsuchung des 19-jährigen Fahrzeugführers aus Sankt Augustin fanden die Einsatzkräfte ein Messer sowie mehrere unbekannte Substanzen, bei denen es sich um Betäubungsmittel handeln könnte. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Hinweise auf einen Alkohol- oder Drogenkonsum ergaben sich nicht.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 19-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem waren an dem Opel Kennzeichen angebracht, die zu einem anderen Fahrzeug gehören. Der Pkw war weder zugelassen noch versichert und wurde sichergestellt. Bei dem 22-jährigen Mitfahrer fanden die Beamten ebenfalls ein Messer, das sichergestellt wurde.
Der Minderjährige wurde an seine Eltern übergeben. Die übrigen Insassen konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ihren Heimweg antreten.
Den 19-jährigen Fahrzeugführer erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Kennzeichenmissbrauchs, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Gegen ihn und den 22-Jährigen wurden zudem Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt. (Re)
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