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Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen

POL-LG: ++ "Schwarzfahren" ist ab 01. März Pflicht: Neues Kennzeichenjahr für E-Scooter und Mofa startet. ++ Aus grün wird schwarz ++ Fahrten ohne Versicherungsschutz haben rechtliche Konsequenzen ++

Lüneburg (ots)

Neues Versicherungskennzeichen ab 1. März 2026 - aus Grün wird schwarz

Ab dem 1. März 2026 beginnt das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder -plakette. Wer ein solches Fahrzeug nutzt, braucht bis spätestens zu diesem Datum neuen Versicherungsschutz - erkennbar an der schwarzen Schrift auf weißem Grund (statt Grün wie im Vorjahr). Warum ist das wichtig? Bei Verkehrskontrollen fällt immer wieder auf, dass Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs sind - besonders E-Scooter, die immer häufiger auf unseren Straßen zu sehen sind. "Ist kein aktueller Versicherungsschutz vorhanden, drohen neben einer Strafanzeige Geldstrafen und weitere rechtliche Konsequenzen. Zudem besteht im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz - die entstandenen Kosten können dann schnell existenzbedrohend werden.", mahnt Martin Schwanitz, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion.

Entsprechende Fahrten ohne Versicherungsschutz sind nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die entsprechend verfolgt wird. Auch die fahrlässige Begehung aufgrund von Unwissenheit erfüllt den Straftatbestand. Martin Schwanitz, Verkehrssicherheitsberater, betont außerdem: "Da E-Scooter schon ab 14 Jahren gefahren werden dürfen, sollten Eltern unbedingt darauf achten, dass ihre Kinder nur mit gültigem Versicherungsschutz unterwegs sind. Kommt es zu einem Unfall ohne Versicherung, bleibt man auf den Kosten sitzen." Welche Fahrzeuge brauchen eine neue Versicherung? Nicht nur E-Scooter benötigen ab März ein neues Versicherungskennzeichen, sondern auch:

   -	Mofas & Mopeds (bis 50 cm³, max. 45 km/h)
   -	S-Pedelecs (E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h)
   -	DDR-Mopeds (bis 60 km/h, wenn vor dem 1.3.1992 versichert)
   -	E-Roller (mit Betriebserlaubnis, max. 45 km/h)
   -	Quads & Trikes (bis 50 cm³, max. 45 km/h)
   -	Motorisierte Krankenfahrstühle
   -	Segways (nach Elektrokleinstfahrzeugverordnung)

Sorgenkind E-Scooter und die Allgemeine Betriebserlaubnis Nur Fahrzeuge, die in der offiziellen Liste des Kraftfahrtbundesamts (KBA) aufgeführt sind, dürfen in Deutschland legal mit einer Versicherungsplakette versehen und gefahren werden. Leider stellt die Polizei bei Kontrollen auch fest, dass Versicherungskennzeichen an E-Scootern angebracht werden, die gar nicht offiziell in Deutschland gefahren werden dürfen. Diese ABE Nummer (Allgemeine Betriebserlaubnis) muss am E-Scooter auch auf einem Fabrikschild angebracht sein. Diese ABE-Nummern kann die Polizei in diesen öffentlichen Listen recherchieren:

https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Informationen_TGV/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge_node.html

Wichtiger Hinweis: Versicherungsschein immer mitführen! Viele wissen nicht, dass der Versicherungsschein immer dabei sein muss und bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Das schreibt die Fahrzeugzulassungsverordnung (§ 52 Abs. 1 FZV) vor. Ein Nichtmitführen kann bei einer Kontrolle mit 10EUR Verwarngeld geahndet werden.

Rückfragen bitte an:

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Pressestelle
Michel Koenemann
Telefon: 04131 - 607 2114 o. Mobil 01520 934 8988
E-Mail: pressestelle@pi-lg.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-lg.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_luen
eburg_luechow_dannenberg_uelzen/pressestelle/pressestelle-der-polizei
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