POL-NOM: Jugendschutz-Testkäufe in Hardegsen und Uslar: Ergebnis ist besser, aber nicht fehlerfrei
Northeim (ots)
Uslar/Hardegsen, Mittwoch, 24.09.2025
USLAR/HARDEGSEN (WoL)
Am Mittwoch, 24.09.2025, wurden gemeinsam mit dem LK NOM, Fachbereich 21 (Ordnungsdienste), Katharina Voltmann, dem Beauftragten für Jugendsachen der Polizeiinspektion NOM, PHK Thomas Sindram, und 4 Schülerpraktikanten der Polizei die 24. Alkohol- und Tabakwaren-Testkäufe im LK NOM durchgeführt.
Das Ergebnis der Testkäufe war zufriedenstellender als in den vergangenen Jahren. Bei den insgesamt 9 kontrollierten Objekten im Stadtgebiet von Hardegsen und Uslar konnten die vier jungen Testkäufer im Alter von 14 und 15 Jahre bei insgesamt zwei Geschäften (1x Kiosk und 1x Supermarkt) branntweinhaltigen Alkohol bzw. Vapes verbotswidrig erwerben. Um den Jugendschutz gewissenhaft überprüfen zu können, sollten sich das Verkaufspersonal nicht auf das Schätzen des Lebensalters verlassen, sondern zur genauen Prüfung einen Ausweis abverlangen. Bei den genannten zwei Verstößen wurden die Überprüfungen des geforderten Jugendschutzes leider nicht gewissenhaft durchgeführt. In einem Fall wurde der Ausweis gefordert, das Lebensalter aber falsch ausgerechnet. Somit konnten die Testkäufer mit dem 18 prozentigen Pfefferminzlikör, der erst ab 18 Jahren verkauft werden darf, das Geschäft verlassen. In einem weiteren Fall wurde nach dem Lebensalter gefragt, den Minderjährigen aber dennoch der Kauf von sog. Vapes (elektronischen Rauchwaren) ermöglicht.
Laut dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab dem 16 Lebensjahr Bier, Wein oder weinhaltige Getränke erwerben. Sind diese Getränke mit branntweinhaltigen Produkten vermischt oder handelt es sich komplett um branntweinhaltige Getränke (z.B. Wodka, Liköre) ist der Verkauf erst an Personen ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Bei Tabakwaren, nikotinhaltigen Erzeugnissen sowie elektronischen Heizelementen wie z.B. Vapes ist der Verkauf gemäß § 10 JuSchG ebenfalls erst ab dem 18ten Lebensjahr zulässig.
Ziel der Testkäufe ist es den möglichen Verkauf zu kontrollieren und im Falle der Nichteinhaltung das Personal auf die Jugendschutzbestimmungen hinzuweisen, ggf. Verstöße zu ahnden. Die verbotswidrige Abgabe wird nach Aussage von Katharina Voltmann seitens der Bußgeldstelle mit mind. 500,-EUR beim erstmaligen Verstoß geahndet. Im Rahmen der Testkäufe liegen allerdings die Bußgelder deutlich unter diesem Betrag.
Mittlerweile sind bis auf ein paar Kioske der Einzelhandel mit ausgereiften Kassensystemen ausgestattet, die mit Geburtsdatumsanzeige im Display eine vereinfachte Jugendschutzprüfung gewährleisten können. Hierzu muss allerdings das Kassenpersonal den geforderten Ausweis für den Altersvergleich heranziehen. Als positive Bilanz der durchgeführten Testkäufe wird nach Aussage von Thomas Sindram die große Handlungsbereitschaft des Verkaufspersonals gelobt, die an der Kasse die jungen Kunden nach dem Ausweis fragen.
Im Rahmen der Testkäufe wurden ausreichendes Info-Material insbesondere für den Jugendschutz-Aushang vergeben, u.a. die Jugendschutz-Plakate "Wir kontrollieren das Alter!" vom Jugendschutz-Netzwerk "Jugendschutz - und Du?". Bei den Testkäufen fiel allerdings auf, dass bei jedem zweiten Einzelhandel der Jugendschutz-Aushang nur sehr dürftig oder gar nicht sichtbar vorhanden waren. Hier konnte mit dem Jugendschutz-Plakat nachgebessert werden.
Neben den auch künftig zu erwartenden Testkäufen im Einzelhandel, wird ein Appell an alle Erwachsenen gerichtet, den Kauf und insbesondere den Konsum von alkoholischen Getränken mit Blick auf den Jugendschutz zu überwachen. Mit einer Kultur des Hinsehens lässt sich auch der verbotswidrige und gesundheitsschädliche Vape-Konsum bei Minderjährigen besser unterbinden.
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