POL-DA: Pfungstadt: Polizei kontrolliert gewerblichen Güter- und Personenverkehr/Neunmal Weiterfahrt untersagt - Über 12.000 Euro Sicherheitsleistungen fällig
Pfungstadt (ots)
Die Folgen von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Lkw sind häufig dramatisch. Aus diesem Grund haben Beamtinnen und Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen, gemeinsam mit weiteren Einsatzkräften aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie des Bundesamtes für Logistik und Mobilität, dem Regierungspräsidium Darmstadt und einem Sachverständigen für Ladungssicherheit, am Mittwoch (23.10.) bei einer Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs ihr Hauptaugenmerk auf die großen und schweren Fahrzeuge und die im europäischen Transitverkehr fahrenden Transporter gelegt. Hierbei wurden auf den beiden Rastanlagen Pfungstadt Ost und West an der A 67 von 9.00 bis 17.00 Uhr 38 Fahrzeuge genauer unter die Lupe genommen. 26 davon wurden beanstandet. In neun Fällen musste den Fahrern von den Kontrolleuren sogar die Weiterfahrt, unter anderem wegen mangelnder Bereifung, mangelnder Ladungssicherung oder technischen Mängeln, an Ort und Stelle untersagt werden. Zudem wurden insgesamt über 12.000 Euro zur Sicherung nun anstehender Ermittlungsverfahren einbehalten.
Einem osteuropäischen Autotransportunternehmen musste die Weiterfahrt untersagt werden, weil es deutlich mehr Fahrzeuge transportierte, als die gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung der maximal zulässigen Abmessungen hergaben. Aufgrund des Transportes von gleichzeitig neun Autos konnten die geforderten vier Meter maximale Höhe und 18,75 Meter maximale Länge nicht mehr eingehalten werden. Erst nach einer Teilentladung von zwei Autos war dies möglich. Dem verantwortlichen Unternehmen droht ein Einziehungsverfahren in Höhe von 3500 Euro.
Einem weiteren Fahrzeugtransporter aus Osteuropa, beladen mit zwei Fahrzeugen, musste die Weiterfahrt deswegen untersagt werden, weil die Anhängerdeichsel derart stark überbeansprucht war, dass sie neben Verformungen bereits teilweise Risse im Metall der Streckverbindung aufwies. Die Steckverbindung des Anhängers hätte jederzeit abreißen können. Darüber hinaus wurden die transportierten Fahrzeuge nicht ausreichend gegen Verrutschen gesichert. Auch hier droht dem verantwortlichen Unternehmen ein Einziehungsverfahren, in diesem Fall in Höhe von über 2000 Euro.
Bei einem anderen Fahrzeuggespann stach der mangelhafte Zustand der Bereifung des Zugfahrzeugs ins Auge. Beide Reifen der ersten Achse waren an den Seiten dermaßen stark beschädigt, dass eine Weiterfahrt erst nach einem Reifenwechsel durch einen hinzugerufenen Reifennotdienst gestattet werden konnte.
Einem aus dem Kreis Groß-Gerau stammenden Lastwagenfahrer wurde die Weiterfahrt zunächst untersagt, weil seine transportierte Ladung nicht ausreichend gesichert war. Das Fahrzeug war zuvor angehalten worden, weil den Beamten aufgefallen war, dass die Beleuchtungseinrichtungen des Lasters teilweise defekt waren. Bei der technischen Durchsicht des Fahrzeuges kamen noch Risse in der Frontscheibe auf die Mängelliste. Dem Fahrer musste abschließend zusätzlich noch ein Vorwurf der Manipulation im Sinne der Lenk- und Ruhezeitendokumentation gemacht werden. Bei der Überprüfung der aufgezeichneten Daten im Fahrtenschreiber wurde festgestellt, dass der Fahrer in über 40 Fällen seine Fahrerkarte nicht gesteckt hatte, um dadurch entstehende Lenk- und Ruhezeiten zu verschleiern.
Eine Fahrzeugkombination wurde zunächst kontrolliert, weil das Gespann augenscheinlich zu hoch war. Dies bestätigte sich bei einer anschließenden Vermessung. Die Fahrzeugkombination war mit Teilen für die Autoindustrie beladen. Das Stückgut füllte die Ladefläche des Anhängers nach oben hin so stark aus, dass das Dach des Anhängers nach oben überstand. Der Ladungssachverständige stellte anschließend fest, dass dieser aufgrund von Defekten nicht mehr zum sicheren Transport von Ladungsteilen geeignet war. Die Ladung hätte zusätzlich mit vielfachen Spanngurten gesichert werden müssen. Zusätzlich entdeckten die Ordnungshüter, dass der Fahrer am Vortag mit einer anderen als der eigenen Fahrerkarte gefahren war, um Lenk- und Ruhezeitverstöße zu verschleiern. Er übergab den Polizisten anschließend die fremde Fahrerkarte und räumte den Verstoß ein. Zur Sicherung der Verfahren aufgrund der festgestellten Verstöße wurden an Ort und Stelle Sicherheitsleistungen in Höhe von 5500 Euro einbehalten. Die Weiterfahrt kann durch die Polizei erst wieder gestattet werden, wenn die maximal zulässigen Abmessungen wieder hergestellt sind.
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