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Polizei Mettmann

POL-ME: Mit 2,6 Promille auf dem E-Scooter: Führerschein beschlagnahmt - die Polizei klärt auf - Hilden - 2308089

POL-ME: Mit 2,6 Promille auf dem E-Scooter: Führerschein beschlagnahmt - die Polizei klärt auf - Hilden - 2308089
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Mettmann (ots)

In Hilden hat die Polizei in der Nacht zu Freitag (25. August 2023) eine 25 Jahre junge Frau aus dem Verkehr gezogen, die in erheblich betrunkenen Zustand mit einem E-Scooter unterwegs war. Die Kreispolizeibehörde Mettmann nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um über die aktuellen Regelungen in Sachen Alkohol und E-Scooter aufzuklären.

Folgendes war geschehen:

Gegen 2:45 Uhr in der Nacht waren Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streife über die Berliner Straße gefahren, als ihnen dort auf Höhe der Kreuzung mit der Walder Straße eine Frau auf einem E-Scooter auffiel, die Schlangenlinien fuhr.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fahrerin des Elektro-Kleinstfahrzeugs ganz erheblich unter dem Einfluss von Alkohol stand: Ein bei ihr durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 2,6 Promille (1,31 mg/l).

Die Konsequenzen für die Hildenerin:

Sie musste mit zur Polizeiwache, wo ihr zur weiteren Beweisführung eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem wurde ihr Führerschein beschlagnahmt. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet.

Die Polizei stellt klar:

Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um klarzustellen, dass bei der Nutzung eines so genannten E-Scooters die gleichen Promillegrenzen gelten, wie bei der Nutzung eines Autos - und nicht etwa die Richtwerte, die für Radfahrer gelten.

Das bedeutet:

Fahrerinnen und Fahrer eines E-Scooters, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen die Null-Promille-Grenze beachten. Ab einem Promillewert von 0,5 liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab einem Promillewert von 1,1 liegt man bereits im Bereich der so genannten absoluten Fahruntauglichkeit, was nach §316 StGB sogar einen Straftatbestand erfüllt. Zudem gibt es entsprechende Punkte in Flensburg - ferner droht ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Ein hohes Bußßgeld kommt obendrein noch dazu.

Immer wieder gehen der Polizei betrunkene E-Sooter-Fahrerinnen und -fahrer ins Netz: Oftmals meinen es die Kontrollierten "gut": Nach einer Party, dem Besuch einer Gaststätte oder eines Festes lassen sie nach dem Konsum von alkoholischen Getränken ihre Autos stehen, um dann mit einem gemieteten E-Scooter nach Hause zu fahren.

Die Polizei appelliert:

Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr - und denken Sie an Ihren Führerschein: Nehmen Sie nach dem Konsum alkoholischer Getränke besser ein Taxi oder lassen Sie sich von Freunden oder Verwandten nach Hause fahren. Ein E-Scooter ist nach dem Konsum von Alkohol keine adäquate Alternative!

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
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