POL-RZ: Verfolgungsfahrt endet mit Festnahme und Fahrzeugsicherstellung
Ratzeburg (ots)
05.11.2025 | Kreis Herzogtum Lauenburg | 05.11.2025 - A 24 / B 207 Fredeburg
Schneller Erfolg für die Polizei.
Heute Morgen nahmen die Beamten drei Personen fest, nachdem sie zuerst mit einem Fahrzeug und dann zu Fuß flüchteten.
Der Vorfall begann gegen 2.30 Uhr auf der A24 beim Rastplatz Gudow in Fahrtrichtung Hamburg. Einer Streifenwagenbesatzung des Polizei-Autobahn und Bezirksreviers Ratzeburg fiel ein weißes Audi SQ7 auf, der nicht ordnungsgemäß in den vorhandenen Parkbuchten stand. Um das Fahrzeug herum, nahmen die Beamten drei Personen wahr und entschlossen sich diesen einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Noch bevor die Beamten beim Fahrzeug waren, setzte die drei Personen ihren Weg mit dem Audi SQ7 fort und fuhren auf die A24 auf.
Die Ereignisse nahmen ihren Lauf und der Fahrer des weißen SUV ignorierte Anhaltesignale und ergriff die Flucht, über die Abfahrt Talkau auf die B 207 weiter in Fahrtrichtung Ratzeburg.
Schließlich wurde das Fluchtfahrzeug führerlos gegen 02.40 Uhr in Fredeburg, im Domänenweg aufgefunden.
Die drei Insassen setzten ihre Flucht zu Fuß fort.
Zwei der Fahrzeuginsassen konnten jedoch in unmittelbarer Nähe sofort gestellt und festgenommen werden. Die 27- und 31 Jahre alten deutschen Männer aus Nordfriesland wurden zunächst zur Klärung des Sachverhalts zur Polizeidienststelle gebracht.
Die Fahndung nach dem dritten Fahrzeuginsassen lief unterdessen auf Hochtouren.
Nach einigen Hinweise auch aus der Bevölkerung konnte schließlich der dritte Mann, ein 23-jähriger Deutscher aus Niebüll, gegen 07.40 Uhr im näheren Umfeld des verlassenen Fahrzeuges gestellt und ebenfalls vorläufig festgenommen werden.
Nach derzeitigen Erkenntnissen standen die drei Männer unter Alkoholeinfluss. Zwei von Ihnen mussten sich einer Blutprobenentnahme stellen, da die Fahrereigenschaft von Ihnen nicht zweifelsfrei geklärt werden könnte.
Der Audi SQ7 wurde zunächst sichergestellt.
Die genauen Umstände und die weiteren Hintergründe sind nun Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
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