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POL-GT: Aktion Radschlag Alkoholisierte Pedelec-Fahrer schwer verletzt

POL-GT: Aktion Radschlag
Alkoholisierte Pedelec-Fahrer schwer verletzt
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Gütersloh (ots)

Gütersloh (TW/FK) - Wie am Donnerstag (03.10.2019) bereits veröffentlicht, kam es am frühen Donnerstagmorgen (03.10., 00.11 Uhr) in Verl zu einem Alleinunfall eines 53-jährigen Pedelec-Fahrers. Der Zweiradfahrer erlitt schwere Verletzungen. In seiner Atemluft konnte Alkoholgeruch Atemluft festgestellt werden. Er wurde im weiteren Verlauf in ein nahegelegenes Krankenhaus eingeliefert. Zudem ist ihm eine Blutprobe entnommen worden.

Am selben Tag kam es zu wiederholt zu einem Sturz eines Pedelec-Fahrers. Ein 59-jähriger Gütersloher befuhr am Donnerstag (03.10., 18.59 Uhr) mit seinem Pedelec den Radweg der Straße Auf der Haar in Richtung Neuenkirchener Straße. In Höhe der Einmündung zum Stadtring Sundern kam er aus bislang ungeklärter Ursache zu Fall. Er verletzte sich hierbei schwer. Der Unfall konnte durch eine aufmerksame Zeugin, die zu dem Zeitpunkt ebenfalls den Radweg befuhr, beobachtet werden. Sie alarmierte umgehend die Rettungskräfte.

Während der Unfallaufnahme konnte bei dem Gütersloher Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden. Er wurde durch die Rettungskräfte zur weiteren Behandlung in ein naheliegendes Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde ihm auch eine Blutprobe entnommen. Das Pedelec wies einen geringen Sachschaden auf.

AKTION "RADSCHLAG" Im Kreis Gütersloh verunglückte Radfahrer stellen einen Anteil von mehr als 30 % an der Gesamtanzahl der bei Verkehrsunfällen Verletzten dar. Im Vergleich zum Jahr 2017 ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern (inklusiv Pedelec-Fahrern) nochmals deutlich gestiegen. (2017: 675 Unfälle mit Radfahrern, davon 491 Verletzte; 2018: 772 Unfälle mit 588 Verletzten). Das ist eine Entwicklung, die wir so nicht hinnehmen wollen und durch konsequente Maßnahmen entschieden entgegen wirken werden. Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann einem Zweiradfahrer unter Umständen nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein kosten. Absolut fahruntüchtig sind Fahrradfahrer / Pedelec-Fahrer (trittunterstützend bis 25km/h, ohne Kennzeichen) ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille. Zudem ist schon bei einem wesentlich niedrigeren Wert, in Verbindung mit einer alkoholbedingten Ausfallerscheinung, eine relative Fahruntüchtigkeit gegeben.

Verlust des Führerscheins droht

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen alkoholisierte Fahrradfahrer davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können.

Die Polizei warnt dringend davor, unter Einfluss von Alkohol am Straßenverkehr teilzunehmen. Alkoholunfälle enden oft genug mit schweren oder gar tödlichen Folgen. Sie sind besonders tragisch, wenn nicht nur die Verursacher selbst, sondern auch noch unbeteiligte Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden.

Die Divise lautet 0,0 Promille

Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann der polizeiliche Rat nur heißen: Entweder - Oder! Die besten Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei! Bleiben Sie auf der sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen. Haben Sie alkoholische Getränke getrunken, benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen. Kommen Sie gut an!

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
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Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
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