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Polizeipräsidium Mannheim

POL-MA: St. Leon-Rot/Rhein-Neckar-Kreis: 25-Jähriger und 31-Jähriger wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben in U-Haft

Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen zwei Männer im Alter von 25 und 31 Jahren erlassen. Ihnen wird Einfuhr von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge und Beihilfe zum illegalen Handeltreiben mit Cannabis und Kokain in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Am Donnerstagmittag, 13.11.2025, fiel einer Polizeistreife der Außenstelle Walldorf des Verkehrsdienstes Heidelberg gegen 11:45 Uhr ein mit zwei Personen besetzter Pkw Hyundai auf, der auf der Autobahn 5, Höhe St. Leon-Rot in südlicher Richtung unterwegs war. Die eingesetzten Beamten unterzogen das Auto einer allgemeinen Verkehrskontrolle und nahmen hierbei Cannabisgeruch aus dem Kofferraum des Fahrzeuges wahr. Im Verlauf der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass die Beiden im Besitz von Betäubungsmitteln waren, was sich im Rahmen der Kontrolle anschließend bestätigte.

Die zwei Tatverdächtigen waren neben insgesamt 500 Gramm Marihuana, 100 Gramm Haschisch auch im Besitz von einem Kilogramm Kokain, sodass beide im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen vorläufig festgenommen und am Freitag, 14.11.2025, der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt wurden. Sie erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehle wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Nach Eröffnung der Haftbefehle wurden diese in Vollzug gesetzt. Im Anschluss wurden die Beschuldigten in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Heidelberg dauern an.

Rückfragen bitte an:

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Staatsanwaltschaft Heidelberg
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Erster Staatsanwalt Herr Schmidt
Telefon: 06221/59-2024
E-Mail: pressestelle@staheidelberg.justiz.bwl.de

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Telefon: 0621 174-1111
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