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Hauptzollamt Lörrach

HZA-LÖ: Nicht zugelassene Feuerwerkskörper geschmuggelt

Lörrach. Weil am Rhein.Rheinfelden (ots)

Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte das Hauptzollamt Lörrach eindrücklich davor gewarnt, zum Jahreswechsel Feuerwerkskörper im Ausland zu kaufen und nach Deutschland einzuführen. Aufgrund des im Dezember ausgesprochenen gesetzlichen Verkaufsverbots für Pyrotechnik im Einzelhandel stand zu befürchten, dass Bürgerinnen und Bürger ihren vermeintlichen Bedarf zum Knallen auf Privatgrundstücken vermehrt über den Onlinehandel oder in den beiden Nachbarstaaten decken könnten. Während in Deutschland alle im legalen Verkauf erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versehen sein müssen, fehlt bei eingeführten Waren oftmals eine derartige Zulassung oder das angebrachte Kennzeichen ist gefälscht. Die Einfuhr solcher Feuerwerkskörper stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar, zudem besteht beim Abbrennen eine erhebliche gesundheitliche Gefahr. Offensichtlich haben sich viele Bürgerinnen und Bürger an die Regelung gehalten oder den Hinweis zu Herzen genommen. Ein 36jähriger deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz gab allerdings am späten Nachmittag des 31. Dezembers bei der Einreise über das Zollamt Rheinfelden-Autobahn auf die Frage eines Kontrollteams des Hauptzollamts Lörrach nach mitgebrachten Waren an, nichts anzumelden zu haben. Er sei nur auf dem Weg zu seiner in Deutschland lebenden Mutter. Eine eingehendere Fahrzeugkontrolle beförderte allerdings aus dem Kofferraum des Mannes mehrere Feuerwerksbatterien sowie zwei Feuerwerksfontänen zu Tage, alle ohne das erforderliche Zulassungszeichen der zuständigen Bundesanstalt. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und wegen der Nichtanmeldung der Waren auf Befragen leiteten die Zöllner gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren ein. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und für die zu erwartende Geldstrafe eine Sicherheit in Höhe von 300 Euro erhoben. Die Reise zu seiner Mutter konnte der Mann schließlich fortsetzen. Den Ausgang des Verfahrens muss er noch abwarten.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

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