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HZA-GI: Weihnachten und Black Friday - So vermeiden sie Ärger beim Bestellen im Ausland mit dem Zoll

HZA-GI: Weihnachten und Black Friday - So vermeiden sie Ärger beim Bestellen im Ausland mit dem Zoll
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Gießen (ots)

In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday bestellen viele Menschen Geschenke und Schnäppchen im Ausland. Dabei wird gerne vergessen, dass neben längeren Lieferzeiten auch der Zoll eine Rolle spielt. "Ein kurzer Blick auf zoll.de kann viel Ärger ersparen", sagt Stephanie Auerswald, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Gießen. "Dort finden Verbraucherinnen und Verbraucher alle wichtigen Infos, den Chatbot "TinA" und einen Abgabenrechner, der hilft, die voraussichtlichen Kosten einzuschätzen". Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern bestellt muss je nach Wert Einfuhrumsatzsteuer zahlen, bei Alkohol und Kaffee oberhalb der fixen Freimengen zudem Verbrauchsteuern. Ab 150 Euro Warenwert können sogar Zölle hinzukommen. Geschenke, die privat verschickt werden, sind nur bis 45 EUR abgabenfrei. Innerhalb der EU läuft vieles einfacher, doch auch hier gilt: Enthält ein Paket verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Kaffee werden die Steuern trotzdem fällig - selbst bei privaten Geschenksendungen. Besondere Vorsicht ist bei extrem günstigen Markenartikeln geboten, denn dahinter stehen häufig Fälschungen. Der Zoll beschlagnahmt solche Waren und der Kaufpreis ist meist verloren. Auch bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetika oder Medizinprodukten lohnt ein genauerer Blick. Fehlen CE-Kennzeichnungen oder gar Warnhinweise, kann der Zoll die Einfuhr verweigern. Ganz streng geregelt sind Tabakwaren und E-Zigarettenprodukte ohne deutsche Steuerzeichen. Sie dürfen nicht nach Deutschland geschickt werden und werden vom Zoll grundsätzlich eingezogen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Gießen
Stephanie Auerswald
Telefon: 0641/ 4959-5110
E-Mail: stephanie.auerswald@zoll.bund.de
www.zoll.de

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