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Hauptzollamt Aachen

HZA-AC: Aachener Zoll stellt über 44.000 Euro Bargeld sicher
Clearingverfahren eingeleitet

HZA-AC: Aachener Zoll stellt über 44.000 Euro Bargeld sicher / Clearingverfahren eingeleitet
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Aachen (ots)

Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs bei Tüddern haben Einsatzkräfte des Zolls am 3. März 2026 eine größere Menge Bargeld sichergestellt.

Der Fahrer des Pkw, ein 30-jähriger Syrer, war zuvor aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist und wurde von den Beamtinnen und Beamten im Rahmen einer Kontrolle angehalten und überprüft. Auf Nachfrage der Zöllnerinnen und Zöllner gab der Mann an, kein Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mitzuführen.

Während der Kontrolle entdeckten die Beschäftigten des Hauptzollamts Aachen mehrere Bündel Bargeld im Fahrzeug. Ein Teil des Geldes befand sich in einer Plastiktüte, die unter dem Fahrersitz versteckt war. Ein weiteres Bündel Geldscheine fanden die Beamtinnen und Beamten in der rückwärtigen Tasche des Fahrersitzes.

Zur Herkunft des Geldes machte der Mann keine Angaben.

Der Zoll stellte daraufhin insgesamt 44.610 Euro vorläufig sicher und leitete ein sogenanntes Clearingverfahren ein. Dabei handelt es sich um ein Prüfverfahren, das angewendet wird, wenn der Verdacht besteht, dass Bargeld aus Straftaten stammen oder für illegale Zwecke verwendet werden könnte.

"Im Rahmen dieses Verfahrens überprüfen die Behörden die Herkunft des Geldes sowie mögliche Bezüge zu Straftaten wie Geldwäsche oder anderen Finanzdelikten", sagt Sabine Krämer, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Aachen, "Ziel ist es zu klären, ob das Bargeld rechtmäßig erworben wurde. Bis zum Abschluss der Prüfungen werden die 44.610 Euro sichergestellt."

Die weiteren Ermittlungen führt die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Polizei/Zoll beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und beim Zollfahndungsamt Essen.

Hinweis des Zolls:

Wer innerhalb der Europäischen Union reist - beispielsweise von den Niederlanden nach Deutschland - darf grundsätzlich unbegrenzt Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel mitführen. Allerdings besteht ab einem Betrag von 10.000 Euro oder mehr eine Auskunftspflicht gegenüber dem Zoll. Reisende müssen auf Nachfrage der Beamtinnen und Beamten Angaben zur Höhe des mitgeführten Bargeldes, zu dessen Herkunft, zum wirtschaftlich Berechtigten sowie zum Verwendungszweck machen. Falsche oder unvollständige Angaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Weitere Informationen zur Anzeigepflicht von Barmitteln bei der Ein- und Ausreise stellt der Zoll auf seiner Website unter www.zoll.de bereit.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Aachen
Sabine Krämer
Telefon: 0241/9091-2080
E-Mail: presse.hza-aachen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Aachen, übermittelt durch news aktuell

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