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Polizeipräsidium Rheinpfalz

POL-PPRP: Tötungsdelikt - 3. Nachtragsmeldung - Aktueller Stand der Ermittlungen

Ludwigshafen (ots)

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

Nachtrag zur Pressemeldung vom 04.11.2025: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/6151526

Nach dem Tötungsdelikt am 02.11.2025 dauern die intensiven und umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und der Kriminalpolizei Ludwigshafen weiter an.

Gegen den Tatverdächtigen wurde am 03.11.2025 wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und Kriminalpolizei Ludwigshafen sind jedoch nicht abgeschlossen. Die rechtliche Bewertung des Tatvorwurfs wird fortdauernd überprüft; eine abschließende Bewertung kann allerdings erst nach Abschluss der Ermittlungen vorgenommen werden.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen hatte der 39-Jährige seine Ehefrau im gemeinsamen Wohnzimmer angegriffen und mit mehreren Messerstichen getötet. Die Frage, wie sich die Beziehung zwischen dem Beschuldigten und der Geschädigten gestaltet hatte und ob dem Angriff ein Streit vorausgegangen war, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt und Bestandteil der noch andauernden Ermittlungen. Hierzu werden verschiedene Zeugen vernommen und kriminaltechnisch gesicherte Spuren sowie Mobiltelefone ausgewertet.

In der Vergangenheit ist ein Verfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zwischen den Eheleuten aktenkundig. Im Jahr 2023 hatte die Getötete ihren Ehemann angezeigt. Er habe sie damals mit einer Holzbox auf den Kopf geschlagen.

Die Bekämpfung von häuslicher Gewalt und die Verhinderung von möglichen Gewalteskalationen ist ein Schwerpunkt polizeilicher Arbeit. Die Polizei geht in solchen Fällen nach einem standardisierten und wissenschaftlich fundierten Ablauf vor. Hierzu zählen die separierte Befragung der Betroffenen, eine systematische Gefährdungseinschätzung anhand eines Fragebogens sowie das Vermittlungsangebot an Hilfs- und Beratungseinrichtungen. Zum Schutz der Betroffenen kann die Polizei zudem die Gewalt ausübende Person zeitlich befristet aus der Wohnung verweisen, ihr die Kontaktaufnahme zum Opfer und den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten.

In dem Fall von häuslicher Gewalt im Jahr 2023 ergab die systematische Gefährdungseinschätzung eine sogenannte schwankende Gefährdung (niedrigstes Risiko). Zum Schutz der Frau hatte die Polizei eine Verfügung erlassen und den Mann für 10 Tage der Wohnung verwiesen sowie ein Kontakt- und Näherungsverbot angeordnet. Auch eine so genannte Gefährderansprache war durchgeführt worden. Zudem wurden die Daten der Geschädigten mit ihrem Einverständnis an die Interventionsstelle Ludwigshafen weitergeleitet, welche mit Betroffenen von häuslicher Gewalt Kontakt aufnimmt, um sie nach einer Tat zu beraten und zu unterstützen.

Die zwischenzeitlich Verstorbene hatte sodann im Verlauf des Verfahrens geäußert, dass sie kein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung habe und auch keine Aussage bei der Polizei machen werde. Sie habe Kontakt zur Interventionsstelle aufgenommen, aber keinen Beratungs- und Unterstützungsbedarf mehr.

Das Strafverfahren wurde in der Folge gerichtlich gem. § 153 Absatz 2 StPO eingestellt. Der Beschuldigte hatte zuvor auch einen sozialen Trainingskurs "Contra Häusliche Gewalt" abgeschlossen. Seit dieser Tat wurde der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) oder der Polizei kein weiterer Fall der häuslichen Gewalt in der Beziehung bekannt.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)
Frau Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz
E-Mail: pressestelle.staft@genstazw.jm.rlp.de

oder

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Ghislaine Wymar
Telefon: 0621 963-20022
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell

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