POL-PDLU: Zwei Radfahrer - Unfälle mit verletzten Personen
Speyer (ots)
Zunächst befuhr gegen 11:55 Uhr eine 34-jährige Fahrzeugführerin die Industriestraße in Richtung des Industriegebiets. Als sie nach links auf das Gelände einer dort ansässigen Bäckerei abbiegen wollte, übersah sie den von links kommenden 59-jährigen Radfahrer auf einem Rennrad und kollidierte im Einmündungsbereich mit diesem. Der Radfahrer stürzte und verletzte sich leicht am Knie, an dem er Schürfwunden davontrug. Nicht nur gegen die Fahrzeugführerin wurde nun ein Ermittlungsverfahren eröffnet, auch der Radfahrer muss sich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren den Konsequenzen stellen. Er nutzte verbotener Weise einen Gehweg und dies zudem in "falscher" Richtung.
Gegen 14:20 Uhr kollidierten schließlich zwei Radfahrer auf einem Radweg in der Wormser Landstraße. Auch hier nutzte eine 44-jährige Radlerin aus Limburgerhof den Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und kollidierte mit einem 68-jährigen Radfahrer aus Speyer. Beide Personen stürzten, wobei sich der Speyerer vermutlich eine Fraktur des linken Handgelenks zuzog. Er wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht. An beiden Rädern entstanden zudem leichte Sachschäden.
Die Polizei Speyer weist nochmals darauf hin, dass auch für Radfahrer vorgeschriebene Fahrtrichtungen gelten. Verlaufen neben einer Fahrbahn Radwege in beide Richtungen, so sind die Radwege in der jeweils vorgegeben Fahrtrichtung zu benutzen. Sind keine Radwege vorhanden, muss die Fahrbahn benutzt werden. Das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten. Lediglich Kindern unter 10 Jahren oder Erwachsenen bei einer vorhandenen Zusatzbeschilderung "Radfahrer frei" ist das Fahren auf dem Gehweg in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Nur sofern ein Radweg für beide Fahrtrichtungen freigegeben ist, darf er in entsprechender Weise genutzt werden. Es ereignen sich aufgrund der Missachtung dieser Regelungen regelmäßig Unfälle mit teils nicht unerheblichen Verletzungen. Zudem sollte bei Teilnahme als Radfahrer am öffentlichen Straßenverkehr stets ein Helm getragen werden.
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