POL-PDLU: Süßes, sonst gibt's Saures - oder eine Strafanzeige?
Schifferstadt (ots)
Am Freitag (31.10.25) heißt es wieder "Süßes, sonst gibt's Saures", wenn schaurig-schöne Gestalten an Halloween (31. Oktober) um die Häuser ziehen. Damit die traditionellen Halloween-Streiche kleiner und großer Hexen, Zauberer und Geister allerdings nicht in einer teuren Geldstrafe enden, betont die Polizei, dass auch an Halloween Regeln eingehalten werden müssen. Ob Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto - das sind keine harmlosen Streiche, sondern Sachbeschädigungen. Und die können teuer werden. Wer fremdes Eigentum beschädigt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Noch höher fällt die Strafe aus, wenn Dinge zerstört werden, die der Allgemeinheit dienen - etwa Parkbänke, Laternen oder Fensterscheiben in Zügen. Eltern können bei missglückten Streichen ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder ein Kind noch zu jung ist, die Unrechtmäßigkeit einer Tat zu erkennen. Die Polizei appelliert daher an Erziehungsberechtigte, vorab gemeinsam über Regeln zu sprechen oder wenn möglich die Kinder bei ihrer Gruseltour zu begleiten. So bleibt Halloween sicher und spaßig: - Klären Sie Kinder auf, dass Eier an Hauswände zu werfen oder Böller in Briefkästen zu stecken keine harmlosen Streiche, sondern Straftaten sind. - Achten Sie darauf, welche Gegenstände die Kinder mit auf ihre Halloween-Tour nehmen. - Ermutigen Sie Kinder, sich nicht vom Gruppendruck mitreißen zu lassen.
Gruseln gehört zwar zu Halloween - doch auch dabei können Grenzen überschritten werden. Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar. Sollte sich jedoch jemand beim panischen Flüchten verletzten, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier ein Paar Tipps Ihrer Polizei für einen ungetrübten Spaß an Halloween: - Nicht jeder begeistert sich für Halloween: Rechnet also damit, dass nicht jeder sich über ein Klingeln an der Haustür freut. - Haltet euch in gut sichtbaren Bereichen auf und meidet dunkle Ecken. - Versucht, für Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein. - Achtet bei Partys auf die Musiklautstärke und respektiert die Ruhezeiten. - Wer Auto fährt trinkt keinen Alkohol - Straftaten werden von der Polizei konsequent verfolgt, natürlich auch an Halloween - Wählt die 110, solltet ihr euch bedroht oder gefährdet fühlen.
Die Polizei Schifferstadt wünscht trotzdem allen Geistern und sonstigen verkleideten Kindern viel Spaß und volle Tüten mit Süßigkeiten. Den jüngeren als auch etwas älteren Erwachsenen Halloween - Fans wünschen wir friedliche und lustige Feiern.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Schifferstadt
Telefon: 06235 / 495-4209 (oder -0) 
E-Mail:  pischifferstadt@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.ludwigshafen
Original-Content von: Polizeidirektion Ludwigshafen, übermittelt durch news aktuell

