POL-PDLD: Bilanz der Kontrollwoche Ablenkung im Straßenverkehr der Polizeiinspektion Landau
Landau (ots)
Viele Fahrzeugführer unterschätzen die Gefahren der Handynutzung am Steuer. Nur zwei Sekunden bei Tempo 50 aufs Handy zu blicken, bedeutet 28 Meter Blindflug. Bei Tempo 100 sind es sogar schon über 50 Meter. Laut dem Europäischem Verkehrssicherheitsrat steigt das Unfallrisiko durch das Schreiben von Nachrichten am Steuer um das 23-fache. Diese Ablenkung führt häufig zu Verkehrsunfällen, teils mit schwerem oder sogar tödlichem Ausgang für sich oder andere Verkehrsteilnehmer.
Daher wurde durch die Polizeiinspektion Landau im Zeitraum vom 08.12.2025 - 12.12.2025 wie angekündigt verstärkt die Thematik "Ablenkung im Straßenverkehr" kontrolliert. Die Überwachung des Straßenverkehrs erfolgte hierbei überwiegend mit Zivilfahrzeugen.
Bilanz der Kontrollwoche: 87 Kraftfahrzeugführer mussten wegen der unerlaubten Benutzung ihres Mobiltelefons beanzeigt werden. Diese müssen sich nun auf ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister einstellen. In zwei Fällen wurde zudem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 130 Euro erhoben, da der Fahrzeugführer keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte. Diese hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.
Hat ein Verkehrsteilnehmer bereits einschlägige Eintragungen, kann eine Erhöhung des Bußgeldes durch die Bußgeldstelle oder sogar ein Fahrverbot erfolgen. Dies wird bei einem 50-Jährigen genau geprüft werden - dieser wurde während der Kontrollwoche gleich zwei Mal wegen eines Handyverstoßes beanzeigt.
Eine weitere beanzeigte Fahrzeugführerin äußerte, dass sie die Vorankündigung der Kontrollwoche sogar gelesen habe. Dies hielt sie offenbar nicht davon ab, trotzdem während der Fahrt das Mobiltelefon zu benutzen.
Bei einer anlassbezogenen Kontrolle einer 26-Jährigen wegen der Nutzung des Mobiltelefons stellte sich bei einer Überprüfung heraus, dass diese zur Fahndung aufgrund eines Haftbefehls ausgeschrieben war. Nach der Entrichtung des geforderten Betrages in Höhe von 1350 Euro wurde sie aus der Kontrolle entlassen. Im Nachgang wird auch sie einen entsprechenden Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle erhalten.
Darüber hinaus waren zehn Fahrzeugführer nicht angegurtet. Diese wurden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro belegt.
Zudem müssen zwei Fahrzeugführer nochmal bei der Polizei vorsprechen, da sie entweder die erforderlichen Dokumente, wie z.B. ihren Führerschein, nicht mitführten oder Mängel an ihren Fahrzeugen festgestellt wurden.
Die beachtliche Anzahl an festgestellten Verstößen zeigt, dass Verkehrskontrollen zur Sicherheit des Straßenverkehrs wichtig sind. Weitere Kontrollen hinsichtlich der Thematik "Ablenkung im Straßenverkehr" mit Zivilfahrzeugen werden daher in Zukunft folgen.
Präventionshinweise hinsichtlich der sicheren Teilnahme am Straßenverkehr können hier eingesehen werden: https://www.polizei.rlp.de/die-polizei/praevention/verkehrspraevention/sichere-teilnahme-am-strassenverkehr
Rückfragen bitte an:
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