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Zollfahndungsamt München

ZOLL-M: Zollfahndung in Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie Paris (F) gemeinsam erfolgreich gegen widerrechtliche Herstellung von Wasserpfeifentabak.

ZOLL-M: Zollfahndung in Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie Paris (F) gemeinsam erfolgreich gegen widerrechtliche Herstellung von Wasserpfeifentabak.
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Nürnberg Erlangen Essen Dortmund Remscheid Wuppertal Paris (F) (ots)

Vier illegale Herstellungsbetriebe in Deutschland und Frankreich 
stillgelegt. Über drei Tonnen unversteuerten Wasserpfeifentabak 
sichergestellt.
- Pressemitteilung ergeht nach derzeitigem Stand des 
Ermittlungsverfahrens -

Rund 900 Kilogramm illegal hergestellten Wasserpfeifentabak, 400 Liter Grundstoffe zur Herstellung von Wasserpfeifentabak (z.B. Glycerin, Aromastoffe) und 75 Kilogramm Rauchtabak haben Kräfte der Zollfahndungsämter München und Essen am 14.03.2023 bei der Durchsuchung von 18 Objekten (Wohnräume, Betriebsstätten) in Bayern und Nordrhein-Westfalen (NRW) sichergestellt. Außerdem beschlagnahmten sie in drei aufgespürten Herstellungsbetrieben in NRW Gerätschaften und Apparaturen, die zur Herstellung des unversteuerten Wasserpfeifentabaks gedient haben können, mutmaßlich gefälschtes Verpackungsmaterial renommierter Hersteller von Wasserpfeifentabak sowie gefälschte Steuerzeichen.

Bei zeitgleichen Durchsuchungen des im Vorfeld in die Ermittlungen einbezogenen französischen Zolls kam es in Paris zur Sicherstellung weiterer 2,5 Tonnen Wasserpfeifentabak und der Entdeckung eines illegalen Herstellungsbetriebes.

Die Ermittlungen in Deutschland richten sich gegen eine in NRW ansässige 8-köpfige Gruppierung von 7 syrischen Männern und einem Libanesen sowie zwei Abnehmer in Bayern im Alter von 21 bis 40 Jahren. Die Mitglieder der Gruppierung sind verdächtig, aus zuvor bezogenen Grundstoffen selbst Wasserpfeifentabak im Bundesgebiet gewerbsmäßig hergestellt und unversteuert sowohl deutschland- als auch europaweit verkauft zu haben. Dadurch könnte in Deutschland ein Steuerschaden (Tabaksteuer) von mindestens 100.000 Euro entstanden sein.

Mittels Abpacken des illegal hergestellten Wasserpfeifentabaks in mutmaßlich gefälschtes Verpackungsmaterial renommierter Markenhersteller und Anbringen gefälschter deutscher Steuerzeichen bzw. -banderolen, stehen die Beschuldigten zudem im Verdacht, die eigenen Gewinne gesteigert zu haben, indem der Verkauf eines versteuerten Markenprodukts vorgetäuscht werden sollte. Tatsächlich bot sich den Ermittlerinnen und Ermittlern vor Ort ein fragwürdiges Bild der hygienischen Rahmenbedingungen, unter den der Wasserpfeifentabak zusammengemischt, abgewogen und verpackt wurde.

Bei den Maßnahmen in Deutschland kam es mitunter zur Sicherstellung von rund 6.000 Euro Bargeld, Kleinmengen an Betäubungsmitteln, einer Schreckschusspistole ohne Kennzeichnung (PTB) sowie zwei vermutlich gefälschten griechischen Reisepässen. In einer Wohnung in Wuppertal trafen die Fahnder anl. der Durchsuchung einen 32-jährigen Marokkaner an, der sich illegal im Bundesgebiet aufhielt und nach vorläufiger Festnahme der Landespolizei übergeben wurde.

Auf die Gruppierung wurden Nürnberger Zollfahnder durch Ermittlungen gegen zwei syrische 21 bzw. 26 Jahre alte Abnehmer aus dem Raum Nürnberg und Erlangen aufmerksam, die im Rahmen offener Informationsgewinnung auffällig wurden.

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes München, Dienstsitz Nürnberg, unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaften Dortmund bzw. Nürnberg-Fürth dauern an.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt München
Pressesprecher
Christian Schüttenkopf
Telefon: 089 5109 1660
Fax: 089 5109 1180
E-Mail: presse@zfam.bund.de
www.zoll.de

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