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Staatsanwaltschaft Hamburg

STA-HH: Pressemitteilung Anklage nach ICE-Kollision in Hamburg-Rönneburg

Hamburg (ots)

Anklage nach ICE-Kollision in Hamburg-Rönneburg

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach der folgenschweren ICE-Kollision mit einem Toten und zwölf Verletzten in Hamburg-Rönneburg Anklage gegen einen 36-jährigen Kraftfahrer zum Landgericht Hamburg erhoben. Ihm wird fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr zur Last gelegt.

Der Angeschuldigte soll am 11.02.2025 bei dem Versuch, den beschrankten Bahnübergang Reller in Hamburg-Rönneburg mit einer Sattelzugmaschine samt Auflieger zu passieren, mehrfach rangiert sowie angehalten und dadurch eine Kollision mit dem heranfahrenden ICE 613 verursacht haben. Durch den Aufprall des Zuges stieß ein Bahnreisender gegen den Tisch einer Sitzgruppe und verstarb an den Folgen eines stumpfem Bauchtraumas. Zwölf weitere Zugpassagiere wurden unterschiedlich schwer verletzt; mehrere Reisende erlitten Prellungen und Wunden, eine Geschädigte erlitt eine Rippenserienfraktur. Der durch den Zusammenstoß am Zug sowie an weiteren Einrichtungen der Deutschen Bahn entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 3,5 Millionen Euro.

Nach den Ermittlungen wäre der Unfall vermeidbar gewesen, wenn der Angeschuldigte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, insbesondere den Bahnübergang zügiger und oh-ne Aufenthalt passiert hätte.

Die Anklage zum Landgericht beruht auf dem besonderen Umfang und der besonderen Bedeutung der Sache (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG).

Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.

Hamburg, 11.09.2026

Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens Oberstaatsanwältin Melina Traumann

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

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