POL-OG: Rastatt - Falsche Polizeibeamte
Rastatt (ots)
Gleich mehrere sogenannter "Schockanrufe" gingen am Montag von 9 Uhr bis 23 Uhr bei Bewohnern im Bereich Rastatt ein. Bei drei der lebensälteren Betroffenen erlangten die Täter größere Summen an Bargeld. Gegen 10 Uhr wurde einem Rentner telefonisch gemeldet, dass eine Familienangehörige im Ausland einen schweren Verkehrsunfall hatte und sie nun einen fünfstelligen Betrag an Bargeld benötige. Nachdem eine weitere Person das Gespräch übernahm, wurde der Senior zu einem Treffen in einer Grünanlage gelotst. In dieser Grünanlage übergab der Gutgläubige einen Bargeldbetrag an einen ihm unbekannten etwa 50 Jahre alten Mann, der etwa 170 cm groß war, perfekt russisch sprach und einen beigen Sportanzug trug. Zu Hause angekommen erhielt der Betrogene noch einen Anruf von einem angeblichen Richter, der eine schriftliche Aussage benötigte. Auf ähnliche Art und Weise gingen mehrere Täter um 11 Uhr und 18 Uhr vor und erbeuteten von einer 94-Jährigen und einer 87-Jährigen höhere Bargeldbeträge. Bei einem Schockanruf um 11:30 Uhr bei einem 78-Jährigen wurde dieser von einem angeblichen Inspektor der Kriminalpolizei darüber informiert, dass eine Familienangehörige einen Unfall verursacht haben soll und sie nun die Kosten für die Operation einer Unfallbeteiligten übernehmen müsse. Die Kosten würden im hohen fünfstelligen Bereich liegen. Bei dem längeren Telefongespräch kam auch die angebliche Unfallverursacherin zu Wort, die aber wegen einer Mundverletzung nicht richtig sprechen könne. Ein inzwischen informierter Familienangehöriger konnte die Geldübergabe vor dem Mehrfamilienhaus verhindern.
Bei allen Vorfällen gaben sich die Täter als Polizisten bzw. als Staatsanwälte oder Richter aus.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin,
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. - Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge oder Wertgegenstände bitten. - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf. - Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen - Bei Anrufen den Hörer sofort auflegen, wenn: - schnelle Entscheidungen treffen sollen - Kontakt mit Fremden aufnehmen sollen - persönliche Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegen- stände herausgeben sollen. /vo
Rückfragen bitte an:
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