POL-KN: (Tuttlingen
Lkr. Tuttlingen) E-Scooter-Fahrer auf Gehweg stößt mit Auto zusammen: Hinweise der Polizei (20.05.2026)
Tuttlingen (ots)
Ein Verkehrsunfall zwischen einem E-Scooter und einem Auto hat sich am Mittwochmittag auf der Möhringer Straße ereignet.
Ein 23-jähriger Mann war gegen 12:45 Uhr verbotswidrig auf dem Gehweg in Richtung Innenstadt unterwegs. Dabei stieß er gegen den Audi einer 33-Jährigen, die aus einem Grundstück über den Gehweg auf die Straße einfahren wollte.
Der E-Scooter-Fahrer erlitt glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Der Schaden beläuft sich auf etwa 2.500 Euro.
Das Polizeirevier Tuttlingen hat die Ermittlungen aufgenommen.
Präventionshinweise der Polizei:
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass mit E-Scootern nicht auf Gehwegen gefahren werden darf. Vielmehr sollte - wenn vorhanden - der Radweg und sonst die Straße benutzt werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang, sodass die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden sollte. Das Befahren von Fußgängerzonen ist nicht zulässig.
Außerdem gilt:
- Mindestalter: 14 Jahre - Geschwindigkeit: max. 20 km/h - Nur mit Versicherung und Kennzeichen - Zu zweit fahren ist verboten - Handy in der Hand: 100 EUR + 1 Punkt - Unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt: 0,0 Promille
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Fabian Herkommer
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