Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
LWSPA M-V: Mehrere Alkoholdelikte und ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf den Binnenseen-Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern nimmt Strafanzeigen auf
Waldeck/LWSPA MV (ots)
Drei alkoholisierte Bootsführer und ein SUP-Boarder auf den Binnenseen in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigten am vergangenen Wochenende die Wasserschutzpolizei.
Am Sonntag, den 21.06.2026 gegen 14:30 Uhr, bemerkten Polizeibeamte der Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Schwerin im Rahmen der Streifentätigkeit auf dem Schweriner Innensee ein Sportboot, welches mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Bei der Kontrolle des Bootes nahmen die Beamten wahr, dass der 42-jährige Bootsführer stark alkoholisiert war. Eine Atemalkoholkontrolle führte zu einem Wert von ca. 1,3 Promille. Bei dem Bootsführer erfolgte im Anschluss die Anordnung und Durchführung einer Blutprobe und die kurzzeitige Sicherstellung des Bootes. Gegen den Schweriner Bootsführer wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr aufgenommen.
Am Samstag, den 20.06.2026, stellten Beamte der WSPI Waren gegen 12:55 Uhr auf dem Malchower See ein Sportboot fest, das ebenfalls mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Im Rahmen einer umgehend durchgeführten Kontrolle ermittelten die Polizeibeamten, dass der Bootsführer alkoholisiert war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 2 Promille. Die Entnahme einer Blutprobe bei dem 65-jährigen Bootsführer aus dem Landkreis MSE wurde angeordnet. Das Sportboot sowie der Bootsschlüssel wurden sichergestellt und eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr aufgenommen.
Ebenfalls am Samstag Abend wurde der WSPI Schwerin gegen 21:00 Uhr mitgeteilt, dass auf dem Neumühler See (Schwerin) ein alkoholisierter Stand-Up-Paddler fahren soll, der andere Passanten angeblich beleidigen würde. Es wurde außerdem mitgeteilt, dass der Mann, augenscheinlich aufgrund von Trunkenheit, schon mehrfach von seinem Board ins Wasser gefallen war. Die Beamten der Wasserschutzpolizei verlegten mit einem Schlauchboot auf dem Neumühler See in Richtung des Paddlers. Sie hielten den SUP-Paddler an, um eine Atemalkoholkontrolle durchzuführen. Diese ergab einen Wert von ca. 2,5 Promille. Die Beamten teilten dem 47-jährigen SUP-Fahrer nun mit, dass eine Blutprobe entnommen werden muss. Der Mann weigerte sich auch nach mehrmaliger Aufforderung strikt, an Bord des Polizeischlauchbootes zu kommen, damit er zur Blutprobenentnahme transportiert werden kann. Auch Angaben zu seiner Person verweigerte er. Zur Durchsetzung der Maßnahme musste der Beschuldigte zwangsweise aus dem Wasser in das Polizeischlauchboot verbracht werden. Noch an Bord und im weiteren Verlauf leistete er weiterhin Widerstand, so dass Handfesseln angelegt werden mussten. In der Folge konnte er durch Beamte des Polizeihauptreviers Schwerin zur Blutprobenentnahme transportiert werden. Der renitente SUP-Boarder muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die eingesetzten Kräfte wurden nicht verletzt.
Die Wasserschutzpolizei weist noch einmal darauf hin, dass auch ein SUP-Board als sog. Kleinfahrzeug gilt. Für die Fahrer gilt die 0,5 Promille-Grenze.
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