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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 251120-2: Seniorin mit dreister Masche betrogen

Wesseling (ots)

Falsche Polizisten erschienen an Haustür

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem etwa 25 bis 35 Jahren alten Täterduo, das am Mittwochnachmittag (19. November) in Wesseling-Berzdorf eine Seniorin betrogen haben sollen. Die Tatverdächtige soll einen langen, schwarzen Pferdeschwanz, ihr Begleiter kurze, schwarze, nach hinten frisierte Haare gehabt haben. Beide sollen polizeiähnliche Westen mit Funkgeräten getragen haben.

Die Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Laut ersten Informationen klingelte kurz vor 15 Uhr das Telefon der Geschädigten. Am Telefon meldete sich ein angeblicher Polizist der Wache Wesseling und forderte sie auf, den beiden erscheinenden Polizisten Wertsachen zu übergeben. Unmittelbar danach hätten die beiden Unbekannten an der Wohnanschrift der Geschädigten in der Nähe des Tulpenweges geklingelt. Beide hätten unter einem Vorwand in der Wohnung der überrumpelten Dame nach Wertgegenständen gesucht und die Wohnung schließlich mit einer Bankkarte der Geschädigten verlassen.

Als der Geschädigten der Betrug auffiel, rief sie die Polizei. Die alarmierten Polizisten fertigten eine Strafanzeige.

Die Polizei rät:

Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus. Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer '110' über derartige Vorfälle. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, wenn Sie einen Betrugsversuch selbst unterbunden haben oder verdächtigen Person den Zutritt verwehrt haben. Die Polizei ist dann in der Lage nach Verdächtigen zu fahnden und auch andere Menschen zu schützen. (rs)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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