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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 221007-1: Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche durch Phishing

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Täter erschleichen sich Zugang zu Konten, spähen diese aus und bringen Geschädigte dazu Transaktionen freizugeben

Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis verzeichnet derzeit eine steigende Anzahl von Betrugsfällen, bei denen Täter versuchen mit einer dreisten Phishingmasche Geld der Geschädigten zu erlangen.

Laut ersten Ermittlungen erlangen die Täter die persönlichen Daten der Geschädigten über gefälschte Internetseiten von Kreditinstituten. Diese Internetseiten können laut derzeitigem Kenntnisstand in der Ergebnisliste von Suchmaschinen erscheinen oder Nutzer gelangen durch eine Phishingmail dort hin. Wenn Geschädigte sich auf einer solchen Internetseite befinden, bringen die Betrüger die Nutzer dazu ihre Daten einzugeben. Dabei geben sie einen Vorwand, beispielsweise die Umstellung des Onlinebankingverfahrens, an. Im Anschluss erhalten die Betroffenen in der Regel einen Anruf eines angeblichen Bankmitarbeiters und sollen die vorgegebenen Änderungen mittels SMS-TAN bestätigen.

Alternativ beobachten die Täter Kontobewegungen anhand der erlangten Zugangsdaten und rufen die Geschädigten unmittelbar nach einer getätigten Überweisung an. Dabei geben die falschen Bankberatenden vor, dass die Überweisung fehlgeleitet worden wäre. Sie behaupten, das Geld zurück zu holen und dazu eine TAN zu benötigen.

Mit diesem Code veranlassen die Kriminellen dann Überweisungen an fremde Konten.

Die Polizei rät Bürgerinnen und Bürgern daher dringend skeptisch zu sein, wenn Sie SMS oder Anrufe von vermeintlichen Bankberatern empfangen. Anrufe, die die sofortige Mitwirkung der Kunden einfordern, sind nicht echt, sondern von Betrügern veranlasst. Mitarbeitende von Banken oder Kreditinstituten fordern nie vertrauliche Daten per SMS, E-Mail oder Telefon an. Änderungen im Onlinebanking, Umstellungen von Sicherheitsverfahren oder sonstigen Sicherheitsproblemen in Bezug auf ein Konto, fordern bzw. kündigen Bankberaterinnen und -berater in der Regel schriftlich an.

Außerdem gilt:

   - Geben Sie Überweisungen nur frei, wenn Sie die Transaktion oder 
     Änderung der Kontoinformationen selbst veranlasst haben.
   - Behalten Sie die TAN für sich. Bankmitarbeitende werden diese 
     nicht erfragen oder Sie drängen diese mitzuteilen.
   - Berücksichtigen Sie die Warnhinweise Ihrer Bank.
   - Lesen Sie sich Nachrichten von Kreditinstituten aufmerksam 
     durch. Welchem Zweck dient die aktuelle TAN?
   - Sofern Unsicherheiten oder Fragen in Kontoangelegenheiten 
     bestehen, nehmen Sie eigenständig Kontakt mit der Hausbank und 
     ihrer Bankberaterin/ ihrem Bankberater auf.
   - Rufen Sie Ihr Onlinebanking nur über den bekannten Weg auf. 
     Folgen Sie keinen fremden Links.
   - Melden Sie sich immer aus dem Onlinebanking-Portal ab, bevor Sie
     das Browserfenster schließen.
   - Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Kontostand und die erfolgten 
     Abbuchungen.

Wenn Sie den Verdacht haben selbst Opfer einer Straftat geworden zu sein, erstatten Sie in jedem Fall Anzeige bei der Polizei. Über den Notruf "110" der Polizei erhalten Sie rund um die Uhr Hilfe. (sc)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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